Gericht bestätigt AfD-Jugend und “Flügel” als “Verdachtsfälle”

Ein Richterhammer (Symbolbild).

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Berlin. Das Bundesinnenministerium darf die AfD-Jugendorganisation “Junge Alternative für Deutschland” und den “Flügel” in der AfD als Verdachtsfälle in den Verfassungsschutzbericht 2019 des Bundes aufnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag in zwei Eilverfahren entschieden. Außerdem dürfe die Zahl der Mitglieder der “Jungen Alternative” und des “Flügels” in der Kategorie “Rechtsextremismuspotenzial” im Bericht aufgeführt werden. (AZ: VG 1 L 95/20 und VG 1 L 97/20)

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Der Verfassungsschutzbericht informiere über Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, erklärte das Gericht. Dabei dürfe bereits in einer Verdachtsphase berichtet werden. Sowohl bei der "Jungen Alternative" als auch beim "Flügel" der AfD lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass deren zentrale politische Vorstellung sei, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand der "autochthonen Bevölkerung" zu erhalten und ethnisch "Fremde" nach Möglichkeit auszuschließen. Das zeige sich unter anderem in Reden und Schriften exponierter Mitglieder, etwa wenn diese vor einer drohenden "Umvolkung" warnten.

Außerdem gebe es erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass prominente Vertreter der "Jungen Alternative" und des "Flügels" kontinuierlich gegen Ausländer, vornehmlich muslimischen Glaubens, agitierten, diese pauschal diffamierten und verächtlich machten, erklärte das Gericht. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Geklagt hatten der AfD-Bundesvorstand und die AfD-Jugend.

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RND/epd

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