Gericht: AfD-Jugend darf als Verdachtsfall erwähnt werden

Mitglieder stehen beim Bundeskongress der Jungen Alternative in Bottrop nebeneinander (Archivfoto).

Mitglieder stehen beim Bundeskongress der Jungen Alternative in Bottrop nebeneinander (Archivfoto).

Berlin. Das Bundesinnenministerium darf die AfD-Jugendorganisation und den rechtsnationalen “Flügel” der Partei im Verfassungsschutzbericht 2019 als Verdachtsfälle aufführen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag in zwei Eilverfahren entschieden und die Beschwerden der AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Ebenfalls rechtmäßig ist, das geschätzte rechtsextremistische Personenpotenzial in die entsprechende Statistik des Berichts aufzunehmen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

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Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen

Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen vor. Das zentrale politische Programm der JA folge dem Idealbild des "autochthonen Deutschen". Deutsche Staatsangehörige würden nach ihrer ethnischen Herkunft in Bürger erster und zweiter Klasse unterteilt. Diese diskriminierende Ausgrenzung verletze die Menschenwürde.

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Äußerungen exponierter Vertreter des "Flügels" ließen ebenfalls ein rassistisches, gegen die Menschenwürde verstoßendes Volks- und Menschenbild erkennen. So stellten sie Muslime ausdrücklich rechtlos und grenzten bewusst ganze Bevölkerungsgruppen aus. Die Beschlüsse sind dem OVG zufolge unanfechtbar.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den rechtsnationalen “Flügel” der Partei im März als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” eingestuft. Die Gruppierung ist mittlerweile formal aufgelöst. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gilt als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus.

RND/dpa

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