Reaktionen auf Schröder-Klage: CSU stellt die Anstandsfrage, Kubicki: „Ist sein gutes Recht“
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Altkanzler Gerhard Schröder möchte seine Sonderrechte zurück und verklagt den Bundestag.
Berlin. Die CSU hat Altkanzler Gerhard Schröder jeden Anstand abgesprochen wegen seiner Klage gegen den Bundestag zur Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. „Gerhard Schröder hat jedes Gespür für Anstand verloren“, schrieb CSU-Generalsekretär Martin Huber am Freitag auf Twitter. „Als Putin-Lobbyist vertritt er definitiv keine deutschen Interessen. Dafür will er Sonderrechte auf Kosten des Steuerzahlers? Dreist!“
Er fügte hinzu: „Aber in der SPD ist er ja nach wie vor herzlich willkommen.“ Huber spielte damit auf das SPD-Parteiordnungsverfahren an, in dem der für ihn zuständige Unterbezirk Region Hannover jede Sanktion gegen ihn trotz seines Engagements für russische Energiefirmen und seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin abgelehnt hatte.
Altkanzler Gerhard Schröder verklagt den Bundestag
Im Frühjahr entzog der Haushaltsausschuss des Bundestages Altkanzler Schröder dessen Anrecht auf ein Büro und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
© Quelle: dpa
FDP verteidigt Entzug von Sonderrechten für Ex-Kanzler Schröder
Die FDP im Bundestag verteidigt die Bundestagsentscheidung zum Entzug von Sonderrechten. „Der Haushaltsausschuss hat Gerhard Schröder völlig zu Recht Leistungen für Büro und Mitarbeiter-Stellen entzogen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, am Freitag in Berlin. Die Amtsausstattung sei dafür gedacht, dass Bundeskanzler auch nach ihrer Amtszeit Aufgaben für das Land wahrnehmen könnten. „Bei Herrn Schröder ist das genaue Gegenteil der Fall, er agiert klar gegen die Interessen Deutschlands“, betonte der FDP-Politiker.
Thomae erklärte nun: „Generell wäre eine klare Regelung für die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler sinnvoll, also für was und unter welchen Bedingungen finanzielle Mittel ausgezahlt werden.“ Auch sollten Mittel mit zunehmendem Abstand zur Amtszeit abgeschmolzen werden. Denn die Amtsausstattung habe nichts mit der Altersabsicherung zu tun. Dafür erhielten Altkanzler eine Pension.
Kubicki: Gerichtliche Überprüfung ist Schröders gutes Recht
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat gelassen auf die Klage von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte reagiert. „Ich halte zwar die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage Gerhard Schröders gegen den Deutschen Bundestag für extrem gering, dies aber gerichtlich überprüfen zu lassen, ist sein gutes Recht“, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Ähnlich reagierte die Bundesregierung. „Grundsätzlich steht in einem Rechtsstreit der Rechtsweg jedem offen“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in der Bundespressekonferenz.
Kubicki sagte, unabhängig von dieser juristischen Auseinandersetzung wäre es grundsätzlich sinnvoll, wenn es klare Leitlinien für die Nachlaufbüros der Bundeskanzler geben würde. „Eine jahre- bis jahrzehntelange personelle und sächliche Vollausstattung ist aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig und unzumutbar für den Steuerzahler.“
Eine zeitlich befristete Regelung analog derer der Bundestagspräsidenten wäre sinnvoller, sagte Kubicki. „Es würde auch noch einmal verdeutlichen, dass in der Bundesrepublik nicht die Bundesregierung die maßgeblichen politischen Entscheidungen trifft, sondern das Parlament.“
Schröder will Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern
Schröders Rechtsanwalt Michael Nagel hatte der Deutschen Presse-Agentur zuvor mitgeteilt, dass sein Mandant den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte verklagt. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Schröder steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik.
Der Beschluss des Haushaltsausschusses sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr“. Es werde „aber nicht festgelegt, was „nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt“.
RND/nis mit dpa