Streit um Tomaten und Co.

Deutsche Bauern aus dem Dreiländereck können weiterhin Gemüse zollfrei in die Schweiz liefern

Wer den typischen Geschmack von Tomaten liebt, kauft sie am besten in der Saison, in der sie in der Region geerntet werden. Foto: Andrea Warnecke

Ein grenzüberschreitender „Gemüsestreit“ mit drohenden Zollgebühren für deutsche Bauern beim Handel in der Schweiz ist vorerst beigelegt.

Basel. Ein grenzüberschreitender „Gemüsestreit“ mit drohenden Zollgebühren für deutsche Bauern beim Handel in der Schweiz ist vorerst beigelegt. Grenznahe Höfe und Gärtnereien können Kunden in der Schweiz weiterhin zollfrei mit Ware beliefern. Geplante neue Richtlinien mit Zollgebühren auf bestimmte Agrarprodukte werden „auf unbestimmte Zeit“ ausgesetzt, berichtete der Bürgermeister von Basel, Beat Jans, am Donnerstag. Das habe der Schweizer Wirtschaftsminister Ueli Maurer am 31. Oktober schriftlich zugesichert. „Bis auf weiteres gilt die aktuelle Praxis“, zitierte Jans aus dem Brief von Maurer.

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Deutsche Betriebe im Umkreis von zehn Kilometern zur Grenze haben seit Jahren Schweizer Restaurants, Geschäfte und Privathaushalte mit landwirtschaftlichen Produkten beliefert. Nach Angaben des Schweizer Rundfunks landen so jedes Jahr etwa 550 Tonnen deutsches Gemüse in etwa 45 Restaurants und 700 Haushalten der Stadt Basel. Auch für französische Betriebe im Dreiländerecke gilt die Regel.

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Schweizer Zoll meinte plötzlich, die Einfuhr verstieße gegen Abkommen von 1958

Die Zollverwaltung vertrat vor einem Jahr plötzlich den Standpunkt, dass die Praxis gegen ein Grenzabkommen von 1958 verstößt und das Zollgesetz verletzt. Die zollfreie Einfuhr von bestimmten Mengen gelte nur für bestimmte Gemüse und Kartoffeln und nur für Verkäufe auf Märkten, sagte eine Sprecherin damals. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass auch andere Waren eingeführt würden.

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Die Zollverwaltung wollte deshalb Zölle auf die anderen Waren erheben. Basel wehrte sich dagegen. Nach einem von der Stadt Basel in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat die langjährige Praxis der Zollbefreiung von Marktgütern im Dreiländereck das Zollgesetz nicht verletzt und war bindendes Gewohnheitsrecht geworden, wie Jans jetzt mitteilte. Die Zollverwaltung nahm nun nach Angaben von Maurer von den geplanten neuen Richtlinien Abstand.

„Damit können die Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt weiterhin Gemüse und Früchte aus der Grenzregion beziehen. Diese gelebte und für unseren Kanton wichtige Tradition wird nicht angetastet“, sagte Lukas Ott, Leiter der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung von Basel. Er setzt sich aber weiter dafür ein, dass die Erhebung von Zollgebühren nicht nur ausgesetzt bleibt, sondern dass die heutige Praxis rechtlich abgesichert wird, „damit diese zukünftig nicht mehr in Frage gestellt werden kann.“

RND/dpa

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