Gekipptes Paritätsgesetz: Die Debatte ist mitnichten beendet

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Das Gericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Das Gericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt.

Berlin. Natürlich ist ein Paritätsgesetz ein Akt der Verzweiflung. Wie schön wäre es, wenn es für Parteien selbstverständlich wäre, Frauen und Männern die gleichen Chancen einzuräumen, für sie Politik zu gestalten – also: darüber zu entscheiden, welche Gesetze notwendig sind in diesem Land.

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Aber so sieht es nicht aus: Im Bundestag ist nicht einmal jeder dritte Abgeordnete eine Frau – die Quote liegt bei 31 Prozent, Tendenz sinkend. In den Landtagen sind die männlichen Mehrheiten meist noch deutlicher. Es kommt nicht von ungefähr, dass Führungsriegen in Ministerien reine Herrenanzugriegen sind.

An den Frauen liegt das nicht: Es gibt genügend von ihnen, die etwas zu sagen und beizutragen haben. Aber die Politik war in vielen Parteien über Jahrzehnte ein männliches Geschäft, in denen die Jungsnetzwerke um sich selber kreisten. So ist es oft auch immer noch – allen Bekenntnissen zur Gleichberechtigung zum Trotz.

Bei den Grünen ist eine Quote Pflicht

Lange ist es noch gar nicht her, dass ein Bundeskanzler Gerhard Schröder das Frauenministerium als zuständig für „Gedöns“ bezeichnete. Und heute kandidieren in der CDU drei Männer für den Parteivorsitz.

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Dass es anders geht, zeigen die Grünen, bei denen die Quote Pflicht ist. Und dass sich Frauen finden lassen, wenn man nur möchte, hat gerade auch die CDU erfahren, als sie wie in Sachsen ihre Landesliste einfach mal im Reißverschlussprinzip abwechselnd mit Frauen und Männern besetzte.

Es war notwendig, dass Brandenburg und Thüringen versucht haben, die Gleichberechtigung per Gesetz voranzutreiben. Es hat zumindest manche in der Politik aufgescheucht. Dass die Paritätsgesetze beider Länder von den Landesverfassungsgerichten kassiert wurden, beendet die Debatte mitnichten. Dass die Gleichberechtigung von Frauen immer noch mit dem Argument abgewehrt wird, es würden dadurch Männer diskriminiert, macht allerdings fassungslos.

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