Karliczek: Auch ohne Impfpflicht – Orte mit Hausrecht könnten auf Impfung bestehen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/S255BWMHPVFJLLWMEMLNGYI6PQ.jpg)
Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung.
© Quelle: imago images/Reiner Zensen
Berlin. Eine formelle Impfpflicht hat die Bundesregierung ausgeschlossen – ein indirekter Druck durch das Hausrecht etwa von Restaurant- oder Theater-Betreibern lässt sich nach Ansicht von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) aber kaum vermeiden.
Länder stellen sich auf Corona-Impfstart am 27. Dezember ein
Vor ein paar Tagen war noch nicht davon auszugehen, dass in Deutschland in diesem Jahr noch gegen das Coronavirus geimpft wird.
© Quelle: dpa
„Natürlich sind wir ein Land, was Privatwirtschaft hat. Verhindern werden wir das nicht können“, sagte sie am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“. Orte mit Hausrecht könnten künftig auf eine Impfung oder einen negativen Corona-Test für Gäste bestehen. Karliczek warb jedoch dafür, keine Unterschiede zu machen.
Die Forschungsministerin betonte zugleich die Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfung. „Das Zulassungsverfahren hat die klassischen, üblichen hohen Standards, die wir in Europa kennen. Da haben wir überhaupt keine Abstriche gemacht. Man kann diesem Impfstoff vertrauen.“
Corona-Impfung: „Wir brauchen die Herdenimmunität“
Nötig sei eine Impfquote von 60 bis 70 Prozent. „Wir brauchen die Herdenimmunität“, sagte Karliczek.
Karliczek wies darauf hin, dass der Impfstoff mit einer Prüfgruppe von 44.000 Menschen getestet wurde. Dadurch habe man viel mehr Daten über Sicherheit und Wirksamkeit vorliegen als üblicherweise. In einer normalen Phase-III-Studie seien sonst nur 5000 oder 10.000 Menschen eingeschlossen.
Die Bundesländer stellen sich auf einen Beginn von Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech und dessen US-Partner Pfizer am 27. Dezember ein, wie die zuständige Berliner Senatsverwaltung als Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz am Mittwochabend mitteilte.
RND/cle/dpa