Geflüchtete aus der Ukraine: Was bedeutet die Einigung auf die Kosten?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/FFLY43AXU5EM3BJTX43FMWDZKU.jpg)
Auf dem Weg zur Pressekonferenz im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz im Kanzleramt: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Berlin. Es war ein zähes Ringen – aber das, was Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz über die Aufteilung der Kosten für die Unterstützung von Geflüchteten beschlossen haben, stößt auf viel Zustimmung. Durch die Einigung mit dem Bund hätten die Länder nun Planungssicherheit, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Länder seien nun umso mehr gegenüber ihren Landkreisen und Städten in die Lage versetzt, die durch die Flüchtlingsaufnahme verursachten Mehrkosten vollständig auszugleichen“, fügte er hinzu. „Das erwarten wir ohne Wenn und Aber.“
Die Geflüchteten aus der Ukraine sollen künftig Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Das ist der Kern der Einigung zwischen Bund und Ländern. Bislang gilt, dass die Geflüchteten Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können. Diese Leistungen tragen die Länder – bei der Übernahme in Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II kommen die Kosten auf den Bund zu. Gelten soll das ab dem 1. Juni.
Gleichstellung mit anerkannten Asylbewerbern
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, auf diese Weise würden die Kriegsflüchtlinge anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt. Das sei „folgerichtig“. Als Vorteil der Regelung gilt auch, dass die Geflüchteten direkt über die Jobcenter betreut werden – ein Plus für die Arbeitsmarktintegration.
Zäh gerungen wurde über die Frage, wie viel der Bund dann noch zusätzlich an Kosten von den Ländern übernehmen muss – zum Beispiel für die Integration in Schulen und Kitas. Nun ist klar: Der Bund unterstützt Länder und Kommunen im Jahr 2022 zusätzlich zu der Übernahme der Flüchtlinge ins Sozialgesetzbuch II mit 2 Milliarden Euro. Die Bundesregierung sagt auch zu, dass es dauerhaft Hilfe geben soll – über eine genaue Regelung muss aber erst noch verhandelt werden.
Ukrainische Geflüchtete bekommen gleiche Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger
Bund und Länder haben sich bei der Verteilung der Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge auf einen Kompromiss geeinigt.
© Quelle: dpa
Das übliche Pokerspiel
Bei der gemeinsamen Sitzung von Länderchefs und Kanzler am Donnerstagabend gab es das übliche Pokerspiel: Der Bund machte ein Angebot, verwies aber auch darauf, dass es um eine Länderaufgabe gehe. Die Länder pochten auf mehr Hilfe. Ihr Druckmittel: Allen war klar, dass auch der Bund am Pranger stünde, wenn die Versorgung der Geflüchteten nicht gut funktionieren sollte.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), der gerade Präsident der Ministerpräsidentenkonferenz ist, sprach von einem „annehmbaren Kompromiss“. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, die Vereinbarung sei extrem wichtig für die Kommunen. Die Vereinbarung zu den Kosten sei fair.
Viel Lob fand in der Vereinbarung, dass für eine schnelle Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten bei den meisten Berufen gelten soll: Eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten zu ihren Qualifikationen soll erst mal ausreichen, da die wenigsten mit Zeugnissen und Urkunden im Gepäck das Kriegsgebiet verlassen haben.
Bei aller geäußerten Zufriedenheit gilt aber auch: Die Debatte über die Kostenaufteilung bei Geflüchteten ist noch nicht endgültig abgeschlossen. „Eine unserer Forderungen ist, dass der Bund auch unabhängig vom Krieg in der Ukraine die Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge zu 100 Prozent übernimmt“, sagte etwa Landkreistagspräsident Sager.