Minister­präsidenten­konferenz

Geflüchtete aus der Ukraine: Was bedeutet die Einigung auf die Kosten?

Auf dem Weg zur Presse­konferenz im Anschluss an die Minister­präsidenten­konferenz im Kanzleramt: Bundes­kanzler Olaf Scholz (SPD), Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und NRW-Minister­präsident Hendrik Wüst (CDU).

Auf dem Weg zur Presse­konferenz im Anschluss an die Minister­präsidenten­konferenz im Kanzleramt: Bundes­kanzler Olaf Scholz (SPD), Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und NRW-Minister­präsident Hendrik Wüst (CDU).

Berlin. Es war ein zähes Ringen – aber das, was Bund und Länder bei der Minister­präsidenten­konferenz über die Aufteilung der Kosten für die Unter­stützung von Geflüchteten beschlossen haben, stößt auf viel Zustimmung. Durch die Einigung mit dem Bund hätten die Länder nun Planungs­sicherheit, sagte der Präsident des Deutschen Landkreis­tags, Reinhard Sager, dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). Die Länder seien nun umso mehr gegen­über ihren Land­kreisen und Städten in die Lage versetzt, die durch die Flüchtlings­aufnahme verursachten Mehr­kosten vollständig auszugleichen“, fügte er hinzu. „Das erwarten wir ohne Wenn und Aber.“

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Die Geflüchteten aus der Ukraine sollen künftig Leistungen nach dem Sozial­gesetz­buch II erhalten. Das ist der Kern der Einigung zwischen Bund und Ländern. Bislang gilt, dass die Geflüchteten Hilfe nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz erhalten können. Diese Leistungen tragen die Länder – bei der Übernahme in Leistungen nach dem Sozial­gesetz­buch II kommen die Kosten auf den Bund zu. Gelten soll das ab dem 1. Juni.

Gleichstellung mit anerkannten Asyl­bewerbern

Bundes­kanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, auf diese Weise würden die Kriegs­flüchtlinge anerkannten Asyl­bewerbern gleich­gestellt. Das sei „folge­richtig“. Als Vorteil der Regelung gilt auch, dass die Geflüchteten direkt über die Jobcenter betreut werden – ein Plus für die Arbeits­markt­integration.

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Zäh gerungen wurde über die Frage, wie viel der Bund dann noch zusätzlich an Kosten von den Ländern übernehmen muss – zum Beispiel für die Integration in Schulen und Kitas. Nun ist klar: Der Bund unterstützt Länder und Kommunen im Jahr 2022 zusätzlich zu der Übernahme der Flüchtlinge ins Sozial­gesetz­buch II mit 2 Milliarden Euro. Die Bundes­regierung sagt auch zu, dass es dauerhaft Hilfe geben soll – über eine genaue Regelung muss aber erst noch verhandelt werden.

Ukrainische Geflüchtete bekommen gleiche Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger

Bund und Länder haben sich bei der Verteilung der Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegs­flüchtlinge auf einen Kompromiss geeinigt.

Das übliche Poker­spiel

Bei der gemeinsamen Sitzung von Länder­chefs und Kanzler am Donnerstag­abend gab es das übliche Poker­spiel: Der Bund machte ein Angebot, verwies aber auch darauf, dass es um eine Länder­aufgabe gehe. Die Länder pochten auf mehr Hilfe. Ihr Druck­mittel: Allen war klar, dass auch der Bund am Pranger stünde, wenn die Versorgung der Geflüchteten nicht gut funktionieren sollte.

Der nordrhein-westfälische Minister­präsident Hendrik Wüst (CDU), der gerade Präsident der Minister­präsidenten­konferenz ist, sprach von einem „annehmbaren Kompromiss“. Brandenburgs Minister­präsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, die Vereinbarung sei extrem wichtig für die Kommunen. Die Vereinbarung zu den Kosten sei fair.

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Viel Lob fand in der Vereinbarung, dass für eine schnelle Arbeits­markt­integration der Geflüchteten bei den meisten Berufen gelten soll: Eine Selbst­einschätzung der Geflüchteten zu ihren Qualifikationen soll erst mal ausreichen, da die wenigsten mit Zeugnissen und Urkunden im Gepäck das Kriegs­gebiet verlassen haben.

Bei aller geäußerten Zufriedenheit gilt aber auch: Die Debatte über die Kosten­aufteilung bei Geflüchteten ist noch nicht endgültig abgeschlossen. „Eine unserer Forderungen ist, dass der Bund auch unabhängig vom Krieg in der Ukraine die Unterkunfts­kosten anerkannter Flüchtlinge zu 100 Prozent übernimmt“, sagte etwa Landkreis­tagspräsident Sager.

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