Bahnverkehr: Unions­mittelstand fordert strengere Streikvorgaben

Reisende stehen am Hauptbahnhof von München vor einem Reisezentrum der Deutschen Bahn.

Reisende stehen am Hauptbahnhof von München vor einem Reisezentrum der Deutschen Bahn.

Berlin. Angesichts der Lokführerstreiks bei der Bahn fordert der Wirtschaftsflügel der Union zusätzliche strengere Vorgaben für Arbeitskampf-Aktionen im Zug- und Luftverkehr. Dazu sollte eine Ankündigungspflicht von mindestens vier Tagen gehören, heißt es in einem Vorstandsbeschluss der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) von CDU und CSU, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichtete die „Bild“-Zeitung darüber.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Gefordert werden auch Regelungen zum Aufrechterhalten einer Grundversorgung und eine verpflichtende Schlichtung vor dem Scheitern von Tarifverhandlungen.

Bahn verliert vor Gericht – GDL-Streik geht weiter
03.09.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Der Vorsitzende der Lokf��hrergewerkschaft GDL, Claus Weselsky (M), spricht zu Medienvertretern nach der Berufungsverhandlung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht, das den bundesweiten Streik der Lokf��hrer f��r rechtm����ig befand. Neben ihm steht Lars Jedinat (r) von der Tarifabteilung der GDL. Die Deutsche Bahn war am Abend zuvor schon mit dem Versuch gescheitert, den Streik vor dem Arbeitsgericht Frankfurt zu stoppen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bahn hat auch in zweiter Instanz ihre Klage gegen den GDL-Streik verloren. Diese führt ihren Streik weiter.

Hälfte der Belegschaft soll zustimmen

Bei einer Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder über Streiks solle zudem ein zusätzliches Quorum von 50 Prozent bezogen auf die Zahl der Mitarbeiter eines Betriebes eingeführt werden – also dass die, die zustimmen, mindestens die Hälfte der Belegschaft darstellen müssen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nötig seien ergänzende gesetzliche Regeln zur Verhältnismäßigkeit von Streiks in der Daseinsvorsorge und kritischen Infrastruktur. Es gelte zu verhindern, dass unbeteiligte Dritte übermäßig belastet werden, heißt es in dem Beschluss. Sinnvoll sei dies außerdem etwa auch bei der Versorgung mit Energie und Wasser, im Erziehungswesen, in der medizinischen Versorgung und Pflege.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken