FDP und Grüne uneins über Verlängerung der reduzierten Steuersätze in der Gastronomie
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/LZWPAENU7FE4XHNJHT2OCZZ3LQ.jpeg)
Eine Bedienung hält in einem Restaurant in Stuttgart eine Rechnung mit zwei verschiedenen Mehrwertsteuersätzen für Getränke und Speisen. FDP und Grüne streiten derzeit über eine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent.
© Quelle: Bernd Weißbrod/dpa
Berlin. In der Ampelkoalition gibt es deutliche Differenzen darüber, ob die in der Corona-Pandemie eingeführte Absenkung der Mehrwertsteuersätze in Restaurants um ein Jahr bis Ende 2023 ausgedehnt werden soll. Während die FDP dafür eintritt, das Vorhaben rasch gesetzlich festzulegen, stoppten die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Verlängerung stehe für die Grünen vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen durch die Inflation und die Energiekrise „nicht ganz oben auf der Prioritätenliste“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfaktion, Katharina Beck, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Sie verwies auf Mehrkosten von insgesamt 3,3 Milliarden Euro, wovon 1,5 Milliarden Euro auf den Bund entfielen. Priorität habe die gezielte Entlastung der unter den starken Preissteigerungen leidenden Bürgerinnen und Bürger, sagte sie. „Nur wenn sie im Gesamtzusammenhang finanzierbar ist, können wir uns eine Verlängerung vorstellen“, betonte die Grünen-Politikerin.
Der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand hält dagegen. Zahlreichen Gastrobetrieben, die Corona überstanden hätten, drohe andernfalls das nachträgliche Aus, sagte er dem RND. So reiche die wenige Zeit im Normalbetrieb ohne Corona-Einschränkungen nicht aus, um den gebeutelten Unternehmen über den Berg zu helfen. Schließlich müssten aktuell offenbar in großem Umfang Öffnungszeiten eingeschränkt werden, weil Arbeitskräfte fehlten. Außerdem stiegen die Kosten durch die Erhöhung des Mindestlohnes.
Ampelkoalition will Mindestlohn auf 12 Euro anheben
Ein Mindestlohn von 12 Euro – so hat es Olaf Scholz versprochen, und so soll es umgesetzt werden. Auch ein anderer Beschluss soll zeitgleich erfolgen.
© Quelle: dpa
„Auch wenn die Bedenken gerade unserer grünen Koalitionspartner grundsätzlich nachvollziehbar sind, reichen sie aus unserer Perspektive nicht aus, um die dringend benötigten wirtschaftlichen Perspektiven im Gastronomiebereich durch die Rückkehr zum vollen Steuersatz abzuwürgen“, sagte er. „Es ist wichtig, dass die Ampelpartner hier zeitnah zu einer konstruktiven Lösung kommen und ein deutliches Signal der Unterstützung senden“, forderte er.
Schwierige Zeiten für die Gastronomie
Die Grünen-Finanzexpertin Beck äußerte Verständnis für die wirtschaftliche Lage der Gastronomie. Sie stehe aktuell vor der Herausforderung von gestiegenen Lohn- und Einkaufskosten. Ein Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung könnte die Wirkung wie eine weitere Preissteigerung haben, räumte Beck ein. Daher sei die Idee einer Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung „noch nicht ganz vom Tisch“, betonte sie. Unklar ist die aktuelle Haltung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu dieser Frage. Er hatte sich als SPD-Kanzlerkandidat im Bundestagswahlkampf sogar für eine dauerhafte Absenkung des Steuersatzes ausgesprochen.
Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in Restaurants für Speisen von 19 auf 7 Prozent war 2020 als Teil eines Corona-Konjunkturpakets eingeführt und zunächst bis Ende Juni 2021 befristet worden. Später wurde sie bis 31. Dezember 2022 verlängert. Die FDP drängte darauf, eine weitere Ausdehnung bis Ende 2023 bereits vor der Sommerpause in ein Steuergesetz einzufügen, das bereits im Bundestag beraten wird. Das verhinderten die Grünen allerdings.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZHJQQG67RD4LOGG3ATC7MQUTQ.jpg)
Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
In dem aufgehaltenen Entwurf für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt es, durch die Corona-Pandemie sei es zu Verhaltensänderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher gekommen. Sie würden sich vermehrt Essen liefern lassen oder es mit nach Hause nehmen, wobei die Speisen dann dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, solle daher der ermäßigte Satz auch weiterhin für im Restaurant konsumierten Speisen gelten. Hierdurch entfielen auch weiterhin Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den unterschiedlichen Leistungen in der Gastronomie, wird in dem Entwurf argumentiert.
Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter