„Doppelwumms“-Maßnahme – 200 Milliarden Euro für Gaspreisbremse
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Berlin. Die Bundesregierung will die steigenden Gaspreise in Deutschland mit einer Gaspreisbremse dämpfen. Die Regierung habe sich auf ein Paket von 200 Milliarden Euro geeinigt. Die Finanzierung soll über den bestehenden Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) sichergestellt werden.
„Damit die Preise sinken, spannen wir einen großen Rettungsschirm“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sowie Finanzminister Christian Lindner (FDP) in Berlin, bei der der Kanzler wegen seine Corona-Infektion per Video zugeschaltet war. Der Rettungsschirm solle dazu beitragen, dass Rentnerinnen und Rentner, Familien, Handwerksbetriebe und Industrie Preise bezahlen könnten.
Scholz kündigt Strom- und Gaspreisbremse gegen hohe Energiepreise an
Der Bundeskanzler kündigte einen Abwehrschirm gegen hohe Gas- und Strompreise mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Milliarden Euro an.
© Quelle: Reuters
„Wir befinden uns in einem Energiekrieg“, betont Lindner. Er rief die oppositionelle Union dazu auf, den geplanten milliardenschweren Abwehrschirm gegen galoppierende Energiepreise zu unterstützen.
Mit dem Abwehrschirm sollen Strom- und Gaspreise „dramatisch sinken, damit sie von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen bewältigt werden können“, sagte Scholz. Die neuen Maßnahmen bezeichnete der Kanzler als „einen Doppelwumms“. Man sei in der Lage, in diesem Land diese große Herausforderung zu bewältigen.
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„Gasumlage wird nicht mehr gebraucht“
Es werde eine „enorme finanzielle Kraft“ aufgebracht, „um die Zukunftsfähigkeit und die Investionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stützen und zu erhalten“, sagte Habeck. „Es geht nicht nur darum, irgendwie durch diese Krise durchzukommen, sondern als starke und robuste Volkswirtschaft diese Zeit zu bestehen.“
Trotz des Wegfalls der Gasumlage soll die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Gas wie geplant vom 1. Oktober an reduziert werden. „Die Mehrwertsteuersenkung (...) bleibt erhalten und wird auch auf die Fernwärmeverträge übertragen werden“, sagte Habeck.
„Russland setzt auch international seine Energielieferungen als Waffe ein“, sagte Kanzler Scholz. Spätestens seit der Zerstörung der Nord Stream-Pipelines sei klar, dass über lange Zeit kein Gas mehr aus Russland nach Deutschland kommen werde. Trotzdem man alle Kapazitäten nutze, die zur Gasbeschaffung zur Verfügung stehen, steigen die Preise, so Scholz: „Die Gasumlage wird so nicht mehr gebraucht.“ Für die angeschlagenen Gasimporteure Uniper, Sefe und VNG würden stattdessen maßgeschneiderte Maßnahmen entwickelt.
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Die Koalitionspartner waren wegen des Ausbleibens russischer Gaslieferungen nach Deutschland im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine in den letzten Tagen unter wachsenden Druck geraten. Mit einer Gasumlage sollten ursprünglich große Gasversorger vor der Insolvenz bewahrt werden. Befürchtet wurden unter anderem aber enorme Kosten durch eine Umlage, die auf Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen würden.
Treibt Gaspreisbremse die Inflation an?
Führende Wirtschaftsforschungsinstitute warnten davor, dass eine Gaspreisbremse die ohnehin schon hohe Inflation weiter anfachen könnte. Eine solche Bremse ist zudem in der Kritik, weil es nach Ansicht von Kritikern dann weniger Anreize gebe, das knappe Gas zu sparen. Wegen des hohen Importanteils erfordere eine Senkung des Gaspreises „massive Subventionen, die ihrerseits natürlich dann neue Kaufkraft in den Privatsektor pumpen würden“, sagte Stefan Kooths vom Institut für Weltwirtschaft Kiel bei Vorstellung des Herbstgutachtens der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute. Damit werde der gesamtwirtschaftliche Preisauftrieb abermals angefacht.
Die umstrittene Gasumlage dagegen sei besser als ihr Ruf. Es gehe dabei lange nicht nur darum, die Gasversorger zu retten. Indem die höheren Gaspreise schneller an die Bevölkerung weitergegeben würden, setze man einen Anreiz zum Gassparen auch bei Kunden mit Altverträgen.
RND/fw/dpa