Frontex-Einsatz: Dürfen deutsche Beamte rechtswidrige Befehle ausführen?

Ein Beamter der Bundespolizei See steht im Hafen der Insel Samos auf dem Vordeck des Streifenboots BP 62 “Uckermark” vor einer ersten Erkundungsfahrt. (Symbolbild)

Ein Beamter der Bundespolizei See steht im Hafen der Insel Samos auf dem Vordeck des Streifenboots BP 62 “Uckermark” vor einer ersten Erkundungsfahrt. (Symbolbild)

Berlin. Immer mehr deutsche Bundespolizisten beteiligen sich am Frontex-Einsatz in Griechenland. Das Innenministerium versichert: “Auch bei einem Einsatz im Ausland dürfen die deutschen Beamten rechtswidrigen Anordnungen nicht nachkommen.” Doch was ist “rechtswidrig”? Für die deutschen Frontex-Polizisten in Griechenland gilt griechisches Recht.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Frontex ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Sie unterstützt nationale Grenzschützer. Bisher sind 60 Bundespolizisten in Griechenland tätig. Auf griechische Anforderung werden in diesen Tagen weitere elf Beamte nach Griechenland verlegt.

Die deutschen Polizisten werden dort unter griechischem Kommando arbeiten, für ihren Einsatz gilt griechisches Recht. Auch für den Einsatz von Schusswaffen sind griechische Gesetze maßgeblich.

Griechenland will einen Monat lang keine Asylanträge annehmen

Der Umgang mit Flüchtlingen an der Grenze ist eigentlich EU-einheitlich geregelt. Die Asylverfahrensrichtlinie der EU legt fest, dass Asylanträge auch an der Grenze gestellt werden können. Doch vorige Woche hat Griechenland beschlossen, man werde “für einen Monat keine neuen Asylanträge annehmen”. Stattdessen wolle man die Abschreckung an den griechischen Grenzen “auf das Maximum erhöhen”.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Anschließend haben die Griechen die Grenzübergänge an der griechischen Landgrenze zur Türkei geschlossen. Auf Flüchtlinge, die sich der Grenze nähern, wird mit Tränengas und Gummipartikeln geschossen. In der Ägäis werden Flüchtlingsboote Richtung Türkei zurückgedrängt. Wenn Flüchtlinge eine der Inseln erreichen, werden sie inhaftiert, um sie ungeprüft wieder abzuschieben. Dies alles scheint man derzeit in Griechenland für legal zu halten, obwohl es europäischem Recht eklatant widerspricht.

Hilflose Bundesregierung

Die Bundesregierung reagiert bisher hilflos. Einerseits betonte sie am Freitag in der Regierungspressekonferenz, dass EU-Recht und Völkerrecht “selbstverständlich” weiter gelten. Andererseits könne man aus Berlin “keine Ferndiagnose” zu den Zuständen in Griechenland stellen. Verwiesen wurde vielmehr auf die EU-Kommission, die “Hüterin der EU-Verträge” sei. Dieses Herumlavieren werden die deutschen Bundespolizisten vermutlich nicht als hilfreich empfinden.

Interessant ist da ein Beispiel aus Dänemark, das auch an der Frontex-Mission in Griechenland beteiligt ist. Kürzlich weigerte sich die Besatzung eines dänischen Patrouillenboots, einen Befehl der griechischen Frontex-Zentrale umzusetzen. Sie sollten 33 eben gerettete Flüchtlinge wieder in ein nicht seetüchtiges Schlauchboot setzen und Richtung Türkei zurückbringen. Die Dänen hielten das für lebensgefährlich und überzeugten die Zentrale, den Befehl zurückzuziehen. Von Dänemarks sozialdemokratischer Verteidigungsministerin Trine Bramsen wurden sie dafür ausdrücklich gelobt. Seit die Grenzen geschlossen sind, kümmern sich allerdings die griechischen Grenzschützer selbst um die Flüchtlingsboote. Die Dänen dürfen nur noch beim Aufspüren helfen, haben aber nebenbei begonnen, Rechtsverstöße der Griechen zu dokumentieren, wie Danmarks Radio (DR) berichtet.

Wann Immunität gilt

Es ist nicht zu erwarten, dass Dieter Romann, Chef der Bundespolizei, seinen Leuten solche Zivilcourage nahelegt. Vermutlich befürwortet er eher das griechische Vorgehen. 2015 hatte Romann die Abriegelung der deutschen Grenze nach Österreich vorbereitet, um mit abschreckenden Bildern Flüchtlinge vom Aufbruch nach Europa abzuschrecken. Er konnte sich damals aber nicht durchsetzen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nun zeigen die Griechen, wie Abschreckung an der Grenze aussieht. Deutsche Polizisten, die sich hieran beteiligen, genießen nach den üblichen Frontex-Vereinbarungen Immunität – allerdings nur in Griechenland, nicht in der Heimat. Deutsche, die im Ausland Menschen verletzen oder ihren Tod verursachen, können sich auch nach deutschem Recht strafbar machen. Im Fall der Bundespolizisten käme es darauf an, ob sie die griechischen Frontex-Befehle befolgen durften oder nicht. Das müssten dann die Staatsanwaltschaft und das Landgericht am Wohnort des Beamten entscheiden.

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken