Freiheiten für Geimpfte: Diese Regeln gelten ab Sonntag
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Vier Personen stoßen mit vier Gläsern Bier an.
© Quelle: picture-alliance/ dpa
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag mit großer Mehrheit für Erleichterungen gegen Corona Geimpfte und Genesene zugestimmt. Am Freitag folgte der Bundesrat.
Mit der Zustimmung der Länder geht es jetzt ganz schnell: Schon am Wochenende erhalten geimpfte und genesene Personen wieder mehr Freiheiten in der Corona-Pandemie. Sonntag können sie in Kraft treten, hieß es am Freitag aus dem Bundesjustizministerium.
Diese Regeln sollen gelten:
Wer von den Erleichterungen profitiert
Die geplanten Erleichterungen sollen für Immunisierte gelten. Dazu zählen zwei Gruppen – Personen, die eine Infektion überstandenen haben und Geimpfte.
Aus dem Impfzentrum in die Freiheit?
So schnell geht es allerdings nicht. Erst bei einem vollständigen Impfschutz fallen manche Einschränkungen weg. Der ist ab 14 Tagen nach allen notwendigen Corona-Spritzen erreicht. Bei Genesenen darf die Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen.
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Was das für das Testen bedeutet
Negative Corona-Tests sind an vielen Stellen eine Zugangsvoraussetzung. Dazu zählen Friseure, Zoos und Geschäfte. Mit den neuen Regeln soll das für vollständig Geimpfte und Genesene einfacher werden. Die Verordnung sieht vor, dass sie mit negativ getesteten Menschen gleichgestellt werden.
Bundestag beschließt Lockerungen für Geimpfte und Genesene
Die Koalition sowie Linke und Grüne stimmten dafür. Die AfD sprach von einem weiteren Schritt zu einer Impflicht durch die Hintertür.
© Quelle: Reuters
Was das für Kontakte bedeutet
Ab dem Wochenende könnten Immunisierte von Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen profitieren. Sie sollen sich mit einer unbegrenzten Personenanzahl treffen können, sofern alle vollständig geimpft oder genesen sind. Treffen sie sich mit Nichtimmunisierten werden die Immunisierten nicht mitgezählt.
Was das für Ausgangsbeschränkungen bedeutet
Die Bundesnotbremse hat Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr vorgesehen, wenn in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 liegt. Erst am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht Eileinträge gegen die Regelung abgelehnt. Nun sieht die neue Verordnung vor, dass für Immunisierte eine Ausnahme gilt: Für sie sollen die Ausgangsbeschränkungen wegfallen.
Was das für die Quarantäne bedeutet
Wer Kontakt zu Corona-Infizierten hatte, muss eigentlich in Quarantäne. Doch für vollständig Geimpfte und Genesene fällt diese Einschränkung mit den geplanten Neuerungen weg.
Das gilt in einigen Fällen auch für diejenigen, die aus dem Ausland einreisen und eigentlich in Quarantäne müssten. Es sei denn, es handelt sich um ein Virusvariantengebiet oder eine Person hat sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante angesteckt. Dann gelten die Quarantänepflichten weiter.
Das bleibt auch für Immunisierte bestehen
Nicht alle Beschränkungen fallen für Immunisierte weg. Sie müssen beispielsweise weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln einhalten. Dazu zählt die Maskenpflicht an manchen Orten und das Abstandhalten.
RND mit Material von dpa und epd