Corona-Maßnahmen in Frankreich: Dozent scheitert mit Klage vor EuGH

Ein Richterhammer liegt auf einer EU-Flagge. (Symbolbild) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Test- und Nachweispflichten in Frankreich im Kampf gegen die Coronapandemie zurückgewiesen.

Ein Richterhammer liegt auf einer EU-Flagge. (Symbolbild) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Test- und Nachweispflichten in Frankreich im Kampf gegen die Coronapandemie zurückgewiesen.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen Test- und Nachweispflichten in Frankreich im Kampf gegen die Coronapandemie zurückgewiesen.

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Die Klage eines Mannes gegen den sogenannten Gesundheitspass sei unzulässig, entschied das Straßburger Gericht am Donnerstag (Az. 41994/21).

Der Gesundheitspass ähnelt der deutschen 3G-Regelung: Er weist eine überstandene Corona-Infektion, eine Impfung oder ein negatives Testergebnis nach und muss in Frankreich seit diesem Sommer etwa bei Restaurantbesuchen oder Fernzugreisen vorgelegt werden.

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Der Kläger, ein Hochschuldozent aus Montpellier, hatte eine Bewegung gegen den Gesundheitspass ins Leben gerufen und machte vor Gericht geltend, die Nachweispflicht verstoße gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung.

Nach Protesten: Frankreich entschärft Corona-Maßnahmen
Protests Against The Health Pass In Paris People gathered to take part in a demonstration part of a national day of protest against the compulsory Covid-19 vaccination for certain workers and the mandatory use of the health pass called for by the French government in Paris on August 7, 2021. Paris France farzat-notitle210807_npXP9 PUBLICATIONxNOTxINxFRA Copyright: xAdnanxFarzatx

Nach massiven Protesten hat die Regierung einige geplante Verschärfungen der Corona-Regeln abgemildert.

EuGH mit Beschwerden überflutet

Andere Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen rief er dazu auf, auf seiner Webseite vorgefertigte Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auszufüllen. Tausende solcher Klagen hängte er seiner eigenen an. Insgesamt gingen laut dem Straßburger Gericht bislang rund 21.000 Beschwerden zu dem Thema ein, die ebenfalls wegen Formfehlern alle abgewiesen wurden.

Inhaltlich äußerten sich die Richter nicht zu der Klage des Mannes. Denn der Hochschuldozent habe nicht alle Klagemöglichkeiten in Frankreich ausgeschöpft - was Bedingung für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist. Außerdem sei es ihm nicht darum gegangen, Recht zu bekommen, sondern darum, mit den massenhaften Klagen dem Gericht zu schaden. Er habe kundgetan, dass er einen „Stau, eine Verstopfung, eine Überflutung“ habe auslösen wollen.

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Zur Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen in Frankreich wird sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ebenfalls noch äußern. Eine Klage dagegen wurde der französischen Regierung vorgelegt, die nun dazu Stellung beziehen muss, wie das Gericht ebenfalls am Donnerstag mitteilte. Wann mit einem Richterspruch dazu zu rechnen ist, ist ungewiss.

RND/dpa

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