Terrorprozess gegen Franco A. kann nicht vor September beginnen

Der frühere Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. ist wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Tat angeklagt. (Symbolbild)

Der frühere Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. ist wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Tat angeklagt. (Symbolbild)

Frankfurt/Main. Wegen starker Auslastung des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) kann das Verfahren wegen Terrorverdachts gegen den früheren Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. nicht vor Herbst dieses Jahres beginnen. Das sagte Gerichtspräsident Roman Poseck am Donnerstag in Frankfurt. Franco A. ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Er soll aus mutmaßlich rechtsextremistischen Hintergrund Waffen beschafft haben, um Anschläge auf den damaligen Justizminister Heiko Maas und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth, zu verüben. Er soll sich dazu als Syrer ausgegeben haben, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken.

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Am fünften Strafsenat beginnt übernächste Woche der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Zudem läuft dort der Prozess gegen einen 27-Jährigen wegen des Todes eines fünfjährigen Mädchen im Irak. Die Bundesanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Mitglied der Terrormiliz IS außerdem Völkermord, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Menschenhandel vor. Zu seinen Opfern sollen eine junge Mutter und deren kleine Tochter zählen, die in ihrer Heimat Syrien der religiösen Minderheit der Jesiden angehörten.

Mit diesen beiden Verfahren sei der Senat stark ausgelastet, sagte Poseck. Bei Franco A. handele es sich im Gegensatz zu den beiden anderen Verfahren nicht um eine Haftsache, für die ein Beschleunigungsgebot gilt.

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RND/dpa

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