„Unnötige Schikane“: FDP will Transsexuellengesetz abschaffen
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Beim Christopher Street Day wird nicht nur gefeiert, sondern auch für die Rechte von Schwulen, Lesben und transgeschlechtlichen Menschen geworben.
© Quelle: dpa
Die FDP will das Transsexuellengesetz abschaffen und stattdessen ein „Gesetz zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ auf den Weg bringen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des FDP-Bundestagsabgeordneten Jens Brandenburg hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
„Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst“, sagte Brandenburg dem RND. „Der unnötigen Schikane durch externe Gutachten und Gerichtsverfahren setzen wir ein Ende.“
Worum geht es? Es gibt Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrer Identität übereinstimmen. Das ist etwa der Fall, wenn jemand mit männlichen Geschlechtsorganen geboren worden ist, aber weiß: „Ich bin kein Mann, ich bin eine Frau.“ Doch bei einem solchen Menschen ist in der Geburtsurkunde ein männliches Geschlecht eingetragen, die Eltern haben einen männlichen Vornamen vergeben.
Überholtes Gesetz
Der Leidensdruck ist oft groß. Doch wer darf wann und wie etwas an der Situation ändern? „Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, haben in Deutschland die Möglichkeit, sich medizinisch und juristisch einer Transition zu unterziehen“, schreibt Brandenburg in der Begründung seines Gesetzentwurfes.
Die Regeln hierfür setze in Deutschland das Transsexuellengesetz. Dieses hält Brandenburg aber für überholt. Damit steht er an der Seite der Interessenvertreter transgeschlechtlicher Menschen.
Die Kritik richtet sich insbesondere dagegen, dass die entsprechenden Personen für die rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts und des gewünschten Namens zwei Sachverständigengutachten vorlegen müssen. Die Entscheidung trifft ein Gericht. Dieses aufwändige Verfahren kostet viel Geld – doch das ist nicht das einzige Problem. „So wird die Begutachtung durch Sachverständige von den antragstellenden Personen häufig als entwürdigend empfunden“, führt Brandenburg in seinem Gesetzentwurf aus.
Es ist beschämend, dass unser Staat transgeschlechtliche Menschen immer noch wie unmündige Bittsteller behandelt.
Jens Brandenburg,
FDP-Bundestagsabgeordneter
Der FDP-Politiker will die Änderung des Vornamens und auch die formelle Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags über eine einfache Erklärung auf dem Standesamt ermöglichen. Die Gutachtenpflicht und der Gang zum Amtsgericht sollen wegfallen. Im neuen Gesetz will er zudem einen Anspruch auf flächendeckende Aufklärungs- und Beratungsmöglichkeiten für transgeschlechtliche Personen verankern.
Reform liegt in der Bundesregierung auf Eis
Eigentlich wollte die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) noch vor ihrem Wechsel ins Europaparlament eine Reform des Transsexuellengesetzes auf den Weg bringen. Doch aus Sicht der Betroffenen war ihr Entwurf unzureichend. Jetzt liegt das Projekt seit Monaten auf Eis, da die Union ihrerseits Bedenken hat und blockiert.
„Die Rechte transgeschlechtlicher Menschen sind der Bundesregierung völlig egal“, wirft der FDP-Abgeordnete Brandenburg der großen Koalition vor. „Es ist beschämend, dass unser Staat transgeschlechtliche Menschen immer noch wie unmündige Bittsteller behandelt“, sagte er. Und will seinen Gesetzentwurf jetzt mit Verbänden diskutieren.