Kleinstpartei: „Die Partei“ klagt gegen Sperrklausel bei Europawahl

Martin Sonneborn, Vorsitzender der satirischen Kleinstpartei "Die Partei"
Quelle: Andre Kempner
Karlsruhe. Die Satirepartei „Die Partei“ klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wiedereinrichtung einer Sperrklausel bei Europawahlen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag den Eingang der Organklage. Davor hatte „Der Spiegel“ darüber berichtet.
Der Antrag im Organstreitverfahren - so die juristische Bezeichnung - richtet sich gegen Bundesrat und Bundestag und ging dem Sprecher zufolge bereits am 7. Juli ein. An diesem Tag hatte der Bundesrat den Weg für die Sperrklausel frei gemacht. Letztlich geht es dabei um die deutsche Zustimmung zu einem EU Beschluss. Tritt dieser in Kraft, ist Deutschland verpflichtet, eine Mindestschwelle von wenigstens zwei Prozent einzuführen, ab der Parteien einen Sitz im Europaparlament bekommen können.
In Deutschland gibt es für Europawahlen seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt. Deshalb sind derzeit etwa die Piraten, die Tierschutzpartei und „Die Partei“ trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4 Prozent jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Für den Bundestag gilt eine Hürde von fünf Prozent.
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Quelle: dpa
Laut „Spiegel“ begründet „Die Partei“ ihre Klage unter anderem damit, dass die EU nicht befugt sei, einen solchen Beschluss zu fassen und dass es keine „sachgerechten Gründe“ dafür gebe.
RND/dpa











