Frist abgelaufen

Ab Januar 2023 gilt es: EU-Einstufung von Gas und Atom als klimafreundlich nimmt letzte Hürde

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim. Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke können in der EU wie erwartet ab Januar 2023 als klimafreundlich eingestuft werden. (Symbolbild)

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim. Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke können in der EU wie erwartet ab Januar 2023 als klimafreundlich eingestuft werden. (Symbolbild)

Brüssel. Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke können in der EU wie erwartet ab Januar 2023 als klimafreundlich eingestuft werden. Am Montag lief um Mitternacht eine Frist für die EU-Länder aus, um das umstrittene Finanzvorhaben noch zu stoppen.

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In der vergangenen Woche hatte das EU-Parlament gebilligt, Atomkraft und Gas unter Auflagen in die sogenannte Taxonomie aufzunehmen. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen und Bürgern dabei helfen, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und Geld dort zu investieren. Ziel ist es, den Kampf gegen Klimawandel voranzubringen. Umweltschützer hatten kritisiert, dass Gas- und Atomkraftwerke nicht umweltfreundlich seien.

EU-Parlament stuft Atomkraft und Erdgas als „klimafreundlich“ ein

Nach einer hitzigen Debatte im EU-Parlament gibt es nun eine Entscheidung: Atomkraft und Erdgas werden künftig EU-weit als klimafreundlich eingestuft.

Im vergangenen Jahr wurde bereits entschieden, unter anderem die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft als klimafreundlich einzustufen. Zudem wurden Kriterien für zahlreiche andere Wirtschaftsbereiche festgelegt. Unter dem Druck einiger Mitgliedstaaten schlug die für Gesetzesvorschläge zuständige EU-Kommission dann Ende vergangenen Jahres vor, dass auch Geldanlagen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich gelten sollen.

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Frankreich fördert Atomkraft – Deutschland sieht Gas als Übergangstechnologie

Eine entscheidende Rolle spielte dabei Frankreich, das in der Atomkraft eine Schlüsseltechnologie für eine CO2-freie Wirtschaft sieht und die Technik gerne auch weiter in andere Länder exportieren will. Deutschland setzte sich im Gegenzug für ein grünes Label für Gas als Übergangstechnologie ein. Umweltschützer hatten das Vorhaben stark kritisiert, da Treibhausgase ausgestoßen werden, wenn Energie mit Erdgas erzeugt wird und bei Atomkraft der radioaktive Abfall und mögliche Unfälle als problematisch gelten.

Rechtsakt zur Taxonomie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Um den Vorschlag zu verhindern, hätten sich mindestens 20 EU-Staaten zusammenschließen müssen, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten. Das kam bis zum Fristende am Montag nicht zustande, auch weil viele Staaten an der Nutzung von Kernkraft interessiert sind. Sie erhoffen sich von der klimafreundlichen Einstufung, dass mehr Geld in den Ausbau von Atomkraftwerken fließt. Der sogenannte Rechtsakt zur Taxonomie tritt nun am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Länder wie Österreich sowie Umweltorganisationen planen, dagegen zu klagen.

RND/dpa

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