Extra-Kinderkrankentage kommen - DGB fürchtet Beitragserhöhungen
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Zwei Jungen füllen Zuhause Lernbücher aus (Symbolfoto). Wegen des Lockdowns sind auch vielerorts Kitas und Schulen zu.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Berlin. Die Bundesministerien und die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Regelung für die versprochenen zusätzlichen Kinderkrankentage für das Jahr 2021 geeinigt. Demnach können gesetzlich krankenversicherte Eltern pro Kind und Elternteil 20 Tage Kinderkrankengeld beantragen statt der üblichen zehn Tage.
Wie das Gesundheitsministerim am Dienstag mitteilte, können sie neben dem Krankheitsfall auch dafür genutzt werden, das Kind zu betreuen, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Kita-Betrieb eingeschränkt sind. Alleinerziehenden stehen 40 Tage pro Kind zu.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Der Anspruch gilt rückwirkend zum 5. Januar und kann nur von gesetzlich Versicherten mit einer Bescheinigung von Kita oder Schule bei der Krankenkasse beantragt werden. Voraussetzung sei, dass keine andere Person im Haushalt das Kind betreuen kann.
Die zunächst umstrittene Finanzierung erfolgt nun über die Krankenkassen, die dafür bis April einen Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds von 300 Millionen Euro erhalten. Fallen wegen vieler Anträge höhere Kosten an, werde der Bund sie nachträglich bis Juli 2022 ausgleichen.
DGB befürchtet Beitragserhöhungen
Daran übt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scharfe Kritik: Zwar sei es richtig, die Eltern im Lockdown schnell und unbürokratisch zu entlasten, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). “Aber der Gesetzgeber strapaziert dafür die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung und greift tief in die Taschen der Beitragszahler, ohne die Kosten direkt zu erstatten.”
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Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)
© Quelle: imago images/Jürgen Heinrich
Weil die Zusatzleistung erst deutlich später vom Bund erstattet werden soll, müssten die Kassen voraussichtlich massiv in Vorleistung gehen, fürchtet der DGB. In Pandemie-Zeiten drohe ihnen dadurch schnell ein Defizit, das sie automatisch zu Beitragserhöhungen für die Versicherten zwinge.
“Damit bleiben die Beitragszahler auf den Kosten der Pandemie sitzen, für die eigentlich die Steuerzahler insgesamt aufkommen müssten”, kritisiert Hoffmann. “Schon heute verzeichnen die gesetzlichen Krankenkassen pandemiebedingt enorme finanzielle Defizite.”
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Die zusätzlichen Krankentage für die Kinder sollen demnach auch von Beschäftigten im Homeoffice genutzt werden: „Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann“, heißt es im Beschlussentwurf, der dem RND vorliegt.
Diesen Teil des Beschlusses lobt der DGB: “Ein echter Fortschritt ist, dass die Leistung gelten soll, unabhängig davon, ob die Arbeit im Homeoffice erledigt werden kann”, so Hoffmann. “Homeoffice und nebenbei Homeschooling oder Kinderbetreuung – das funktioniert eben nicht.”
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von 10 auf 20 zu erhöhen, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Eltern sollen die Krankentage ausdrücklich auch nehmen können, wenn ihre Kinder nicht krank sind, sondern wegen eingeschränkten Schul- und Kitabetriebs zu Hause bleiben müssen.