Erneut Beschwerde gegen Klimaschutzgesetz in Karlsruhe: Ziele sind nicht ausreichend
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Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
© Quelle: imago images/photothek
Berlin. Mit einer Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht wollen neun Jugendliche im Alter von 13 bis 26 Jahren eine Verschärfung der deutschen Klimaschutzpolitik juristisch erzwingen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt dies. Die Beschwerde ging bereits am Dienstag in Karlsruhe ein.
Sie richtet sich gegen die nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht ausreichenden Nachbesserungen im Bundesklimaschutzgesetz, das vergangenen Sommer verabschiedet wurde.
Anwalt Remo Klinger sagte, die jungen Leute sähen sich in ihren Freiheitsrechten bedroht. Denn je später die Bundesregierung zum Schutz des Klimas handele, desto weitreichender müssten die staatlichen Eingriffe ausfallen, desto höher damit auch das „Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen“.
Habeck zu Klimazielen: „Wir starten mit einem gehörigen Rückstand“
Klimaschutzminister Robert Habeck will in den nächsten Monaten die Länder überzeugen, mehr Flächen für den Ausbau von Windkraft zur Verfügung zu stellen.
© Quelle: Reuters
Im Frühjahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung nach der ersten Klimaklage bereits zu mehr und vor allem frühzeitigeren Anstrengungen beim Klimaschutz verpflichtet. Sie wurden dann noch von der großen Koalition mit entsprechenden Verschärfungen beschlossen.
Dazu gehörte, dass das Zieljahr für Klimaneutralität in Deutschland von 2050, wie es noch für die EU gilt, auf 2045 vorgezogen wurde. Bis dahin müsste der Ausstoß aller Treibhausgase vermieden oder ausgeglichen werden. Zusätzlich wurde auch das Emissionsziel für 2030 verschärft. Im Ergebnis will Deutschland bis 2030 die Emissionen von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent verringern.
Ein novelliertes Klimaschutzgesetz müsse die die verbindlichen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einhalten, argumentieren die Jugendlichen in der Beschwerde. Das von der letzten Bundesregierung novellierte Bundesklimaschutzgesetz und die darin festgelegten Ziele seien davon noch immer weit entfernt.
Beschwerdeführer Linus Steinmetz, 18-Jähriger Abiturient aus Göttingen, sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Die Politik hat nur mit halbgaren Maßnahmen reagiert, der Gesetzgeber hat nicht genug getan.“ Und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne)? „Der handelt inkonsequent.“
Die Umwelthilfe kritisiert SPD, Grüne und FDP. Die Koalition sei in der Pflicht, Sofortmaßnahmen gegen die Erderhitzung zu ergreifen, so Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dazu gehörten Tempolimits, eine wirksame Sanierung öffentlicher Gebäude und der stärkere Schutz von kohlenstoffspeichernden Ökosystemen. „Wenn sich diese Bundesregierung solchen konkreten Maßnahmen verweigert, müssen wir diese auf dem Klageweg durchsetzen.“
Das ist das gute Recht der Umwelthilfe, sagte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler dem RND: „Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz allerdings schon im vergangenen Jahr für weitgehend verfassungskonform erklärt. Mit der Novellierung im Sommer wurde nicht nur der vom Gericht geforderte langfristige Emissionsminderungspfad festgelegt, sondern darüber hinaus auch noch die Ziele bis 2030 erhöht.“
Köhler sagte, dass sich die Koalition bei Klimaschutzmaßnahmen an der Systematik des Pariser Abkommens orientiere. „Ohnehin dient die Forderung nach immer neuen Zielen weniger dem Klimaschutz als der öffentlichen Profilierung. In der Ampel haben wir uns hingegen entschlossen, keine Symboldebatten mehr zu führen, sondern Klimaschutz endlich konsequent umzusetzen.“
Eine Sprecherin Habecks sagte dem RND, der Regierung sei bewusst, dass zur Einhaltung der Jahresemissionsmengen zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich seien. Die in einer Eröffnungsbilanz dokumentierte Bestandsaufnahme der Ziellücken in den einzelnen Sektoren bilde die Grundlage für die Erarbeitung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen.