Lauterbach fordert Erlaubnis für ärztliche Unterstützung bei Sterbehilfe

Karl Lauterbach (SPD).

Karl Lauterbach (SPD).

Berlin. Der SPD-Politiker Karl Lauterbach will im Bundestag einen erneuten Anlauf für die Erlaubnis ärztlicher Unterstützung bei der Selbsttötung Schwerstkranker unternehmen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

”Der ärztlich assistierte Suizid sollte erlaubt werden. Bei dieser Meinung bleibe ich”, sagte der Gesundheitsexperte dem Evangelischen Pressedienst (epd). Nach der Sommerpause will er einen entsprechenden Antrag erarbeiten.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Verbot organisierter Suizidassistenz für nichtig erklärt hatte, deutet sich eine erneute Debatte im Bundestag an.

Suspekte Sterbehilfevereine zu verbieten, war und ist auch mein Anliegen.

Karl Lauterbach

SPD-Fraktionsvize im Bundestag

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

2015 hatte das Parlament das Verbot “geschäftsmäßiger”, also auf Wiederholung angelegter Hilfe bei der Selbsttötung verabschiedet. Es sollte Sterbehilfe-Vereine verbieten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Strafrechtsparagrafen für nichtig, weil er nach Ansicht der Richter zu sehr in das Selbstbestimmungsrecht eingreift.

2016 im Bundestag gescheitert

Eine Abgeordnetengruppe um Lauterbach und den 2016 verstorbenen CDU-Politiker Peter Hintze scheiterte damals im Bundestag mit dem Vorschlag, Ärzten die Suizidassistenz zu erlauben, wenn der Sterbewillige eine unumkehrbar zum Tod führende Krankheit hat, volljährig und einwilligungsfähig ist.

“Suspekte Sterbehilfevereine zu verbieten, war und ist auch mein Anliegen”, sagte Lauterbach.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien diese Vereine aber wieder erlaubt. “Zugleich haben wir die in meinen Augen über ethische Zweifel erhabene Möglichkeit für Gewissensentscheidungen von Ärzten nicht geöffnet. Wir haben damit eine Kombination der Nachteile”, sagte Lauterbach. Deswegen müsse etwas passieren.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

"Bis zur Bundestagswahl ist noch genügend Zeit, eine neue Regelung im Bundestag zu diskutieren und zu verabschieden", sagte Lauterbach, der selbst Arzt ist. Er sei bereits in Kontakt mit damaligen Mitstreitern, um nach der Sommerpause einen Antrag vorzubereiten.

Verschobenes Meinungsbild

Lauterbach sagte, er sei überzeugt, dass seine Meinung heute in der Bevölkerung noch mehr Gehör finde. "Es gibt eine größer werdende Bereitschaft, das am Lebensende nicht vermeidbare Leid in die Hände der Betroffenen selbst zu geben und dabei Hilfe von Ärzten nicht zu verwehren", sagte er.

Auch das Meinungsbild im Bundestag habe sich gegenüber 2015 verschoben.

Suizidassistenz leistet jemand, wenn er einem Sterbewilligen etwa ein todbringendes Medikament überlässt. Sie ist an sich nicht strafbar. Das Verabreichen eines Medikaments - die sogenannte aktive Sterbehilfe - ist dagegen in Deutschland verboten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/cle/epd

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Top Themen

Krieg in der Ukraine
 

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken