Ampel will generelle Schließungen vermeiden und harte Strafen für Impffälscher
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Arbeiten gemeinsam an neuem Corona-Plan: Die möglichen Ampel-Koalitionäre.
© Quelle: imago images/Chris Emil Jan������������������en
Berlin. Vor der abschließenden Beratung der Pläne von SPD, Grünen und FDP gegen die verschärfte Corona-Lage im Bundestag werden die Details deutlicher. So soll künftig auch die Untersagung von Versammlungen und religiösen Zusammenkünften ausgeschlossen sein, wie aus einer Vorlage für den Hauptausschuss des Bundestags hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Eine Aussetzung des Präsenzunterrichts an Schulen sollen die Länder ebenfalls nicht mehr festlegen dürfen, wird bekräftigt.
Neu eingeführt werden soll das Prinzip 3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr inklusive dem Flugverkehr, wie aus den Änderungsanträgen weiter hervorgeht. Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits angekündigt, Details aber offengelassen. 3G heißt, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test vorweisen müssen.
Bereits am Vortag war bekannt geworden, dass die möglichen künftigen Koalitionspartner den Ländern weiter die Möglichkeit zu Kontaktbeschränkungen und zur Untersagung von Freizeitveranstaltungen geben wollen. Ausgangs- oder Reisebeschränkungen sowie generelle Schließungen von Schulen, Läden oder Gaststätten sollen nach dem Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November hingegen nicht mehr möglich sein.
Harte Strafen für Fälscher von von Test- und Impfnachweisen
Hart durchgreifen wollen die Ampel-Parteien dagegen an anderer Stelle. Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen nach den Plänen im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Demnach soll die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung nicht nur gefälschter Impfnachweise künftig strafbewehrt sein. Mit der Regelung werde die Strafbarkeit für den Fall klargestellt, dass eine „nicht berechtigte Person“ einen Test ausstellt, heißt es. Auch der wissentliche Gebrauch eines falschen Testnachweises „mit dem Zweck der Täuschung“ sei strafbewehrt.
In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder alsMitglied einer Bande“ handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.
Am Donnerstag sollen die Pläne im Bundestag beschlossen werden. Tags drauf will sich der Bundesrat damit befassen. Zudem kommen am Donnerstag die Regierungschefs von Bund und Ländern zu Beratungen zusammen.
RND/dpa