Kanzleramt will Lockdown bis 18. April, Ausgangsbeschränkungen möglich

In einem Reuters vorliegenden Entwurf werden Ausgangssperren vorgeschlagen und sich gegen Reisen im In- und Ausland ausgesprochen.

Berlin. Die aktuellen Lockdown­regeln sollen über den 28. März hinaus bis zum 18. April verlängert werden. Das geht aus einem Entwurf aus dem Kanzleramt für die Minister­präsidenten­koknferenz an diesem Montag hervor, der dem Redaktions­Netzwerk Deutschland vorliegt.

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Darin heißt es: „Bei hohen Neuinfektions­zahlen muss über eine Stabilisierung des Infektions­geschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt werden konnten.“ Angesichts der Infektionslage bedürfe es konsequenter Maßnahmen. „Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden.“

Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen auf Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, müsse auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut Notwendige reduziert werden.

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Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungs­chefinnen und Regierungs­chefs der Länder blieben weiterhin gültig. „Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.“ Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik müsse die am 3. März vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden. Die Notbremse besagt: „Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.“ Das war der Lockdown ohne Lockerung.

Notbremse könnte verschärft werden

Die Notbremse könnte zudem verschärft werden: Noch in Klammern gehalten sind in dem Entwurf Ausgangs­beschränkungen „von XX Uhr bis 5 Uhr“ ab einer Inzidenz von 100, Schul- und Kita-Schließungen, sofern keine Selbsttests zur Verfügung stehen, und verbindliche Schul- und Kita-Schließungen ab einer Inzidenz von 200.

Auch Unternehmen sollen für ihre Arbeitnehmer in Präsenz regelmäßige Tests zur Verfügung stellen.

Die bereits angelaufene Reisewelle nach Mallorca beunruhigt einige Länderchefs sehr. Unter Prüfvorbehalt stehen daher Quarantäne und Testpflicht „vor Rückreise und bei Einreise“ und „unabhängig von Inzidenzen im Zielland“.

Probeweise Öffnungen von Sport- und Kultur­einrichtungen, wie am Wochenende in Berlin und Rostock erfolgt, sind laut Entwurf auch weiter vorgesehen: „Im Rahmen von zeitlich befristeten Modell­projekten können die Länder in je einer Region mit niedriger Inzidenz, strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen.“

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