Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
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Wohnungen vor dem Berliner Fernsehturm in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat über den Berliner Mietendeckel entschieden.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Berlin. Aus für den Berliner Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum. (Az. 2 BvF 1/20 u.a.)
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter in diesem Fall wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. Februar 2020 die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren, auf dem Stand von Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen. Ab 2022 sollten Vermieter zumindest die Inflation ausgleichen dürfen.
Für den Fall, dass die Mieter wechseln, sah das Mietendeckelgesetz vor, dass es bei der alten Miete bleibt oder Obergrenzen greifen. Mieten, die um mehr als 20 Prozent über der für die Wohnung geltenden Obergrenze liegen, galten als zu hoch. Seit dem 23. November waren betroffene Vermieter gesetzlich verpflichtet, sie abzusenken.
Bei Verstößen drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Der Mietendeckel galt nicht für neue Wohnungen, die seit 2014 fertig wurden. Die Regelung war auf fünf Jahre befristet, also bis 2025.
Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, hielten die Vorschriften für verfassungswidrig und schalteten Karlsruhe ein.
Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel
Das Bundesverfassungsgericht hat das 2020 in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Rund 1,5 Millionen Wohnung in Berlin sind betroffen.
© Quelle: dpa
Kritik von der CDU
CDU-Landeschef Kai Wegner kritisiert: „Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht“, sagte Wegner am Mittwoch. „Das vorhersehbare Versagen des Senats darf nicht zulasten derjenigen gehen, die auf das falsche Versprechen vertraut haben“, sagte Wegner. „Der Senat muss als Sofortmaßnahme einen Sicher-Wohnen-Fonds auflegen, um soziale Härtefälle aufgrund des Mietendeckels finanziell abzufedern.“
Außerdem müssten die bestehenden Maßnahmen des Bundes zum Schutz der Mieter wie die Mietpreisbremse in Berlin konsequent überwacht und durchgesetzt werden. Die Berliner CDU trete für ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen mit Vertretern der öffentlichen und privaten Wohnungswirtschaft, der Mieterinnen und Mieter, der Berliner Bauunternehmen und der Politik ein, so der CDU-Landesvorsitzende. „Ein neues Miteinander in der Bau- und Wohnungspolitik ist der beste Weg, um gemeinsam die großen Herausforderungen in den Griff zu bekommen.“
FDP begrüßt Entscheidung
Die FDP begrüßte derweil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung“, sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer am Donnerstag nach der Entscheidung.
Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: „Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht, und das ist gründlich misslungen.“ Die Zeche zahlten nicht die Politiker, sondern die Menschen in Form von Mietnachzahlungen und Wohnungsnotstand.
RND/dpa/das