Verurteilung nach § 175

Bund zahlt bislang rund 900.000 Euro für Entschädigung Homosexueller

Bislang wurden 900.000 Euro Entschädigungen an nach heutigem Recht zu Unrecht verurteilten Homosexuellen gezahlt.

Bislang wurden 900.000 Euro Entschädigungen an nach heutigem Recht zu Unrecht verurteilten Homosexuellen gezahlt.

Berlin. Für die Entschädigung von nach heutigem Recht zu Unrecht verurteilten Homosexuellen sind bislang knapp 900.000 Euro gezahlt worden. Wie das Bundesjustizministerium am Freitag in Berlin mitteilte, wurden bis Mitte Juli 259 Personen nach dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung entschädigt. Der Gesetzgeber ging damals von weit mehr Berechtigten aus. Im Juni verlängerte der Bundestag die Frist, um einen Antrag auf Rehabilitierung und Entschädigung zu stellen, um fünf weitere Jahre bis zum 21. Juli 2027.

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Wie aus der Mitteilung des Justizministeriums hervorgeht, beantragten bislang 335 Personen eine Entschädigung beim dafür zuständigen Bundesamt für Justiz. Davon seien 44 Anträge zurückgenommen worden. In 26 Fällen finde das Gesetz keine Anwendung, hieß es. Sechs Anträge seien noch in Bearbeitung. Ausgezahlt wurden den Angaben zufolge bislang 885.500 Euro. Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs verurteilt wurden, können eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro erhalten, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt.

Bundesjustizminister Buschmann: „Strafverfolgung war grobes Unrecht“

„Die strafrechtliche Verfolgung war aus heutiger Sicht grobes Unrecht“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren von 1945 bis 1994 in der Bundesrepublik unter Strafe gestellt. Mit dem Gesetz von 2017 können entsprechende Urteile aufgehoben werden. Nach Angaben des Justizministeriums gab es bis 1994 etwa 69.000 entsprechende Urteile. Die Verlängerung der Antragsfrist, die eigentlich in dieser Woche ablaufen sollte, soll auch denjenigen eine Rehabilitierung und Entschädigung ermöglichen, die bislang keinen Antrag gestellt haben.

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RND/epd

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