Was am Ende von der Energiepreispauschale übrig bleibt
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/FAV7IJ2SP5BFDCKT5HIXG5RNYI.jpeg)
Berufstätige bekommen die Energiepreispauschale des Bundes von 300 Euro im September über den Arbeitgeber ausgezahlt. Der einmalige Betrag ist steuerpflichtig.
© Quelle: picture alliance / Lino Mirgeler
Berlin. 300 Euro obendrauf gibt es für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Wie viel nach Steuerabzug übrig bleibt, hängt vom Einzelfall ab. Die Bundesregierung hat jedoch einmal die durchschnittliche Steuerbelastung berechnet. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Das Ergebnis: 107 der 300 Euro müssen an den Fiskus abgeführt werden. Dieser Betrag gilt für einen Durchschnitts-Vollzeitbeschäftigten, wenn keine weiteren Abzugsbeträge zur steuerlichen Berechnung hinzugezogen werden. Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines Vollzeitlers lag laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 bei 54.304 Euro.
Was im Einzelfall überwiesen wird, hängt von vielen Faktoren ab: Wie hoch ist der Jahresbruttolohn, welche Steuerklasse, gibt es weitere Einkünfte oder Sonderausgaben und welche außergewöhnlichen Belastungen werden geltend gemacht?
Entlastung: Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Als Ausgleich für gestiegene Energiepreise und berufliche Fahrtkosten gibt es im September eine einmalige Pauschale von 300 Euro für Berufstätige.
© Quelle: dpa
Der Staat jedenfalls gibt nach Angaben der Bundesregierung für die Energiepreispauschale 13,8 Milliarden Euro aus. Zieht man die wieder eingehenden Steuereinnahmen ab, bleiben Kosten von rund 10,4 Milliarden Euro.
RND/dpa