Eins rein, eins raus: EU will weniger Bürokratie bei Gesetzgebung
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Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission.
© Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Brüssel. Zu viele komplizierte Regeln, zu viel Bürokratie, zu hohe Kosten: Die EU-Kommission unternimmt einen weiteren Anlauf, um die Gesetzgebung auf europäischer Ebene einfacher und effizienter zu machen. Konkret will sie in der zweiten Jahreshälfte zunächst als Pilotprojekt das Prinzip „One in, one out“ anwenden: Neue Bürokratieauflagen sollen dadurch ausgeglichen und bestehende Lasten im selben Politikfeld abgeschafft werden.
Das heiße aber nicht, dass für jedes neue Gesetz ein altes gestrichen werde, stellte Kommissionsvize Maros Sefcovic am Donnerstag klar. Man unterscheide auch zwischen zwei Arten von Kosten: einerseits den nötigen Investitionen, um zum Beispiel neue Klimagesetze zu erfüllen, andererseits Verwaltungskosten. Diese Bürokratiekosten sollten gedrückt werden, sagte Sefcovic.
Darüber hinaus setzt sich die Kommission weitere Ziele – darunter der Abbau von Investitionshemmnissen vor allem bei Infrastrukturprojekten und die Bündelung von öffentlichen Anhörungen zu Gesetzesvorhaben. Zudem sollen alle Gesetzesvorschläge unter anderem darauf geprüft werden, ob sie zur Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen. Die Umsetzung der „besseren Rechtssetzung“ will die Kommission mit den EU-Staaten und dem Europaparlament besprechen.
Schon seit 2002 verfolgt die EU das Ziel, Bürokratie- und Regellasten zu verringern. 2019 hatte eine Bestandsaufnahme der Kommission aus Sicht der Institution ergeben, dass das System grundsätzlich gut funktioniere, aber einige Verbesserungen nötig seien.
Zustimmung vom Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte den Vorschlag zum „One in, one out“. In der Corona-Krise brauche die Wirtschaft einen EU-weiten Schritt zum Bürokratieabbau, erklärte eine Sprecherin. Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisierte, die EU-Kommission sei den großen Wurf schuldig geblieben, zumal die Regel erst 2022 regulär angewendet werden solle.
Der Verband der Chemischen Industrie forderte ebenfalls, die „Belastungsbremse“ müsse bereits bei den angekündigten neuen Klimaschutzvorhaben greifen.
RND/dpa