RKI weist „Virusvarianten-Gebiete“ aus – Corona-Test vor Einreise notwendig
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Reiserückkehrer aus Rumänien stehen am Nürnberger Flughafen für einen Corona-Test in der Warteschlange: Das Kabinett hat verschärfte Regeln für Rückkehrer aus Regionen mit der Virusmutation gebilligt.
© Quelle: Daniel Karmann/dpa
Berlin, Hannover. Wegen der in einigen Ländern grassierenden Mutation des Coronavirus werden die Regeln für die Einreise aus diesen Regionen nach Deutschland verschärft. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die neue Einreiseverordnung, wonach Rückkehrer aus Regionen mit besonders hohen Inzidenzen oder mutierten Varianten des Virus schon vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.
Dieser Nachweis könne bei der Einreisekontrolle verlangt werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Der dafür notwendige Abstrich darf der Verordnung zufolge nicht länger als zwei Tage her sein. Am Abend gab das Robert-Koch-Institut auch bekannt, für welche Reisenden das gilt: Wer aus Südafrika, Großbritannien oder Irland einreist, muss schon einen negativen Corona-Test vorlegen.
RKI führt zwei neue Kategorien an Risikogebieten ein
Das RKI unterscheidet nun nach zwei verschiedenen Arten von Risikogebieten: Virusvarianten-Gebiete sind eine Kategorisierung für jene, in denen Mutationen von Covid-19 auftreten, Hochinzidenzgebiete sind jene, die eine hohe Fallzahl an Infektionen vermelden.
Rückkehrer aus anderen Risikogebieten müssen den Angaben zufolge spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen negativen Test nachweisen. „Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Wer trotzdem darauf nicht verzichten wolle, müsse sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Für alle Reisenden gilt den Angaben zufolge zudem weiter die Pflicht, sich bei Einreise digital anzumelden (www.einreiseanmeldung.de).
Quarantänepflicht mit Ausnahmen?
Zudem gilt in allen Bundesländern nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Sie wird nicht durch die Einreiseverordnung geregelt, sondern wird von den Ländern auf Grundlage der abgestimmten Musterquarantäne-Verordnung des Bundes festgelegt. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung wird derzeit noch beraten.
Ein Ende vergangener Woche bekannt gewordener Entwurf der Quarantäneverordnung hatte für Aufregung gesorgt, weil er Ausnahmen für Geimpfte und Covid-19-Genesene bei der Quarantäne vorsah. Obwohl die Musterverordnung noch nicht verabschiedet ist, setzten einzelne Länder die Ausnahmen oder Teile davon bereits um, darunter Sachsen-Anhalt.
Niedersachsen dagegen kritisierte die möglichen Privilegien für Geimpfte und Genesene und betonte, die Ausnahmen nicht in die Verordnung des Landes übernehmen zu wollen.
Die Einreiseverordnung sieht bei den Anmelde- und Testpflichten keine Ausnahmen für Geimpfte oder Menschen vor, die bereits mit Corona infiziert waren. Sie soll bereits am Donnerstag in Kraft treten. Ab 1. März sollen Einreisende zudem über eine SMS aufs Handy über die geltenden Einreisebestimmungen in Deutschland informiert werden.
RND/msk/epd