Corona-Einreiseanmeldung: 150.000 Verstöße gegen Anmeldepflicht seit Januar
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Polizeibeamte halten bei einer Corona-Einreisekontrolle der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze Fahrzeuge an.
© Quelle: Guido Kirchner/dpa
Berlin. Die Bundespolizei hat seit Mitte Januar etwas mehr als 150.000 Verstöße gegen die Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Corona-Risikogebieten festgestellt. Das teilte die Behörde dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) auf Anfrage mit. Fast 132.000 dieser Verstöße stellte die Bundespolizei im Rahmen ihrer Kontrollen bei Einreisen auf dem Landweg fest.
Auch an den Flughäfen kontrollieren die Beamtinnen und Beamten seit Einführung der Anmeldepflicht im November 2020 stichprobenartig deren Einhaltung. Bei fast 186.000 Kontrollen wurden dabei rund 24.500 Mängel festgestellt – also fehlende oder fehlerhafte Anmeldungen.
Über 10,8 Millionen digitale Anmeldungen eingegangen
Zur digitalen Einreiseanmeldung – oder einer alternativen schriftlichen Ersatzmeldung – sind seit November 2020 Personen verpflichtet, die nach Deutschland einreisen und sich davor in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Die Daten werden an das Gesundheitsamt im Zielort weitergeleitet und sollen dazu dienen, Quarantänepflichten überprüfen zu können. Seit November 2020 sind bislang mehr als 10,8 Millionen digitale Einreiseanmeldungen eingegangen, wie das Bundesgesundheitsministerium dem RND mitteilte.
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© Quelle: Reuters
Seit dem 1. August gilt zusätzlich für alle nach Deutschland Einreisenden eine Nachweispflicht. Unabhängig davon, ob sie sich in einem Risiko-, Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Einreisende nun entweder einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können.
Bundespolizei stellte 1500 Verstöße in erster Woche fest
In der ersten Woche seit Einführung dieser neuen Regelung stellte die Bundespolizei bei ihren Kontrollen mehr als 1500 Verstöße gegen die Nachweispflicht fest, fast alle davon bei Einreisen auf dem Landweg – Flugreisende müssen dem Beförderer bereits vor Abflug den Nachweis vorlegen.
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In Bayern führt zusätzlich zur Bundespolizei auch die bayerische Grenzpolizei Kontrollen nahe der Grenzen zu Österreich und Tschechien durch. Im Rahmen der Schleierfahndung seien dabei im Zeitraum vom 1. bis zum 8. August mehr als 5000 Personen kontrolliert worden, erklärte das bayerische Innenministerium auf RND-Anfrage.
„Hinzu kommen knapp 30.000 Kontrollen an den bayerischen Flughäfen in Nürnberg und Memmingen. Insgesamt konnten lediglich 39 Verstöße gegen die Corona-Einreise-Verordnung festgestellt werden“, sagte ein Ministeriumssprecher weiter.