Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner: Wer erhält sie und wann wird sie ausgezahlt?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/46NBTV63VNCBHPVXR3JAGWQ5VI.jpeg)
Senioren sitzen auf einer Bank in Berlin. Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
© Quelle: Stephan Scheuer/dpa
Die Ampelkoalition hat sich am Sonntag auf ein drittes Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger verständigt, dessen Umfang die Regierung auf etwa 65 Milliarden Euro beziffert. Beim letzten Paket gab es viel Kritik daran, dass unter anderem Rentnerinnen und Rentner zu kurz gekommen seien.
Anders als bei den zwei zuvor verabschiedeten Paketen profitieren aber dieses Mal auch direkt Rentnerinnen und Rentner von den Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung wegen gestiegener Energiepreise – durch eine Einmalzahlung von 300 Euro. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) liefert einen Überblick über die Einmalzahlung für Rentenbeziehende.
Ampeleinigung: Drittes Entlastungspaket umfasst mehr als 65 Milliarden Euro
Um Haushalte bei den Strompreisen zu entlasten, soll unter anderem eine Strompreisbremse eingeführt werden.
© Quelle: Reuters
Wann und wie werden die 300 Euro an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt?
Zum Ausgleich der hohen Energiepreise wird eine Einmalzahlung von 300 Euro an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Das Geld soll Rentenbeziehenden von der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Entlastung soll insgesamt gut sechs Milliarden Euro umfassen.
Gilt die Einmalzahlung auch für pensionierte Beamtinnen und Beamte?
Auch Pensionärinnen und Pensionäre als Versorgungsempfänger des Bundes erhalten die einmalige Energiepreispauschale zum 1. Dezember.
Erhält man die Einmalzahlung auch, wenn man lediglich Witwen- oder Waisenrente bezieht?
Zu Personen, die Witwen- oder Waisenrente beziehen hat sich die Bundesregierung in ihrem Papier zum dritten Entlastungspaket nicht geäußert. Es ist davon auszugehen, dass nur Beziehende von Altersrente und Pension die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.
Müssen auf die 300 Euro Energiepreispauschale Steuern gezahlt werden?
Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen, die in der Regel mit dem Septembergehalt überwiesen wird. Niedrigere Renten werden jedoch geringer besteuert, sodass Menschen mit weniger Geld mehr von der Einmalzahlung profitieren.
RND/sic/dpa