Eilanträge abgelehnt: Bundesverfassungsgericht bestätigt nächtliche Ausgangssperre
Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt.
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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt.
FDP legt Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Notbremse ein
80 Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion haben sich per Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz in der Corona-Pandemie gewandt.
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„Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe aber mit.
Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt (Az.: u.a. 1 BvR 781/21).
Kontakte sollen begrenzt werden
Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. „Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck“, heißt es in dem Beschluss.
Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. Allerdings sehe man auch nicht „eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen“.
„Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greift tief in die Lebensverhältnisse ein“, heißt es in der Mitteilung. Die Folgen wirkten sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus.
Ausgangssperre bei Inzidenz über 100
Allerdings falle sie in einen Zeitraum, in dem Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft „keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben“. In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.
Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren vor eineinhalb Wochen in Kraft getreten. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr.
Mit deutschlandweit einheitlichen Regelungen will die Politik einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff kriegen.
Unter Klägern Anwälte und Politiker
Mehr als 250 Verfahren gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind schon beim obersten Verfassungsgericht Deutschlands eingegangen. Manche richten sich nach früheren Angaben eines Sprechers gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte.
Unter den Klägern sind Anwälte, aber auch Politiker etwa aus dem Bundestag.
RND/dpa