CDU-Politiker de Vries warnt vor Beschneidung der Geheimdienst-Befugnisse

ARCHIV - 11.10.2018, Berlin: Christoph de Vries (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages, spricht während der 55. Sitzung des Deutschen Bundestags. (zu dpa "Unionspolitiker wirft Zentralrat der Muslime «Geheimniskrämerei» vor") Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 11.10.2018, Berlin: Christoph de Vries (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages, spricht während der 55. Sitzung des Deutschen Bundestags. (zu dpa "Unionspolitiker wirft Zentralrat der Muslime «Geheimniskrämerei» vor") Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Berlin. Der CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries hat die Regierungskoalition davor gewarnt, unter der alten Bundesregierung beschlossene neue Befugnisse für den Verfassungsschutz wieder einzukassieren.

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„Viele geplante islamistische Terroranschläge - zuletzt in Hamburg - konnten nur durch Hinweise befreundeter Partnerdienste vereitelt werden, weil dort verschlüsselte Kommunikation beobachtet und ausgewertet wurde“, sagte der Hamburger Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. Wer den Sicherheitsbehörden die rechtlichen Instrumente zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten verwehre, handele unverantwortlich.

„Im Sinne der Gefahrenabwehr, aber vor allem auch zum präventiven Schutz dieser Kinder ist es wichtig, auch Daten strafunmündiger Kinder unter 14 Jahren speichern zu können“ fügte er hinzu. Allein im Bereich der Rückkehrer aus Syrien und dem Irak seien mehrere hundert Kinder und Jugendliche bekannt, von denen rund die Hälfte im ehemaligen Kampfgebiet geboren worden seien.

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Im Einzelfall darf der Verfassungsschutz verschlüsselte Kommunikation mitlesen

Im Juli war das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts in Kraft getreten. Seither darf der Verfassungsschutz Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) - falls eine entsprechende Anordnung im Einzelfall erteilt wird.

Die Reform war in der Koalition von Union und SPD umstritten gewesen. Ein erster Entwurf sah für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für „Online-Durchsuchungen“ vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Dieser Passus und ein Wegfall des Mindestalters von 14 Jahren für die Speicherung von Informationen zu mutmaßlichen Extremisten waren auf Druck der SPD aus einem früheren Entwurf des Bundesinnenministeriums gestrichen worden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte mit Blick auf die sogenannte Quellen-TKÜ Mitte Dezember angekündigt, die neue Regierung werde prüfen, „ob ein so eingriffsintensives Ermittlungsinstrument in die Hände der Nachrichtendienste gehört“. Wenige Tage zuvor hatte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen zu Terrorplänen eines mutmaßlichen jungen Islamisten in Hamburg übernommen.

RND/dpa

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