Drogenbeauftragte zu Cannabis: „15 Gramm sind zu viel – sechs Gramm sind vertretbar“
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/COUWY5HYWNBYPPLDFUBKELW524.jpg)
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, spricht in der Bundespressekonferenz (Archivbild).
© Quelle: imago images/Metodi Popow
Berlin. Die CSU-Politikerin Daniela Ludwig ist seit September 2019 Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Wir sprachen mit der 46-jährigen Bundestagsabgeordneten per Videokonferenz.
Frau Ludwig, Grüne, SPD und FDP – also alle infrage kommenden Koalitionspartner der Union – sprechen sich in ihren Wahlprogrammen für eine Legalisierung von Cannabis oder zumindest für Schritte dahin aus. Die Union ist dagegen. Wie sollen da Kompromisse gefunden werden?
Bei tiefen Differenzen gibt es für Koalitionsverhandlungen zwei Möglichkeiten: Sie fassen das Thema gar nicht an. Oder beide Seiten verlassen ihre Maximalpositionen und bewegen sich. Ich bin für Letzteres.
Wie kann ein Kompromiss aussehen?
Eine Legalisierung lehnt die Union ab. Das sage ich mit voller Überzeugung. Ich habe in meiner Amtszeit zu oft gesehen, was Cannabis gerade bei Jugendlichen anrichten kann. Und viele Eltern haben mir gesagt: „Macht das bloß nicht. Das ist das falsche Signal.“ Durch eine Freigabe bekommt man weder den Schwarzmarkt in den Griff noch wird der Jugendschutz gewährleistet. Eine Legalisierung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/MUAL3KUCMFC5BGPB3YL3QBSVKA.jpg)
Hauptstadt-Radar
Der RND-Newsletter aus dem Regierungsviertel mit dem 360-Grad-Blick auf die Politik im Superwahljahr. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Jetzt haben Sie nur gesagt, was nicht geht. Was könnte denn gehen mit der Union?
Natürlich kann ich nicht für die gesamte Union sprechen. Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss. Deshalb trete ich dafür ein, den Besitz von kleinen Mengen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und nicht mehr als Straftat. Die Konsumenten sollten wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen.
Wo sollte die Grenze liegen?
Die in Berlin tolerierte Menge von 15 Gramm ist eindeutig zu hoch. Das können Sie schon daran sehen, dass dort so viele Jugendliche kiffen wie sonst nirgendwo in Deutschland. Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten. Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm – und zwar bundesweit. Der jetzige Flickenteppich an Regelungen muss beendet werden.
Ein weiteres, in der Union heikles Thema, ist das Drug-Checking, also die Möglichkeit für Konsumenten, ihre Drogen analysieren zu lassen. Das ist in Deutschland anders als zum Beispiel in Österreich verboten. Warum bewegt sich hier nichts?
Leider sind die Fronten sehr verhärtet. Bei zu vielen in den beteiligten Ministerien und Behörden herrscht noch immer die falsche Vorstellung, durch Drug-Checking verpasse der Staat illegalen Drogen eine Art Gütesiegel und gebe somit einen Freifahrtschein für den Konsum.
Was sagen Sie zu dem Argument?
Das Gegenteil ist der Fall. Die Österreicher machen es vor: Dort gibt es stationäre Einrichtungen, bei denen zwischen der Abgabe der Probe und dem Ergebnis einige Tage liegen. Es geht also nicht darum, dass ein Partygänger mal eben ein paar Pillen auf den Tresen wirft und sie dann sofort nach dem Check beruhigt einnimmt. Außerdem werden die Konsumenten beraten und gegebenenfalls gewarnt. Das wird angesichts der Entwicklungen auf dem Drogenmarkt immer wichtiger.
Warum?
Die Konzentration der Wirkstoffe wird immer höher. Außerdem kommen vermehrt hochgefährliche Mischungen auf den Markt, etwa mit synthetischen Cannabinoiden versetztes Cannabis. Durch das Drug-Checking kann nicht nur der einzelne Konsument gewarnt werden. Wir bekommen dadurch auch einen viel besseren Überblick darüber, was überhaupt auf der Straße angeboten wird. Darauf können wir dann in der Präventionsarbeit reagieren. Drug-Checking bedeutet Schadensminimierung und kann Leben retten.
Kann das nicht zumindest in Modellversuchen umgesetzt werden?
Leider nein. Die Beteiligten würden sich sofort strafbar machen. Wir brauchen dazu Gesetzesänderungen. Ich hoffe, dass das in der nächsten Wahlperiode klappt. Die Argumente gegen das Drug-Checking haben mich nicht überzeugt.
Was müsste sich in der Drogenpolitik noch ändern?
Die Suchthilfe ist eine freiwillige Leistung der Kommunen, die bei dem zunehmenden Geldmangel der Städte und Gemeinden oft hinten herunterfällt. Es darf aber nicht vom Wohnort abhängen, ob ein Suchtkranker Hilfe bekommt. Deshalb sollte die Suchtberatung als Pflichtaufgabe verankert werden, selbstverständlich mit einer entsprechenden finanziellen Absicherung. Außerdem brauchen wir eine bessere Vernetzung.
Was meinen Sie?
In der Suchtberatung und ‑prävention macht oftmals jeder seins. Wir haben wirklich gute und erfolgreiche Modellversuche in Kommunen und Ländern. Aber die Ergebnisse werden nicht geteilt. Später wird woanders ein ähnliches Modell gestartet, das dann wieder nicht dauerhaft umgesetzt wird. Das muss sich ändern. Wir brauchen hier eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Ländern untereinander und dem Bund.
Gilt das auch für die Bekämpfung der Drogenkriminalität?
Die Polizeibehörden sind bei diesem Thema gut vernetzt. Das ist nicht das Problem. Aber ich plädiere nachdrücklich dafür, dass das Thema Drogen ganz oben auf die politische Agenda gesetzt wird. Es ist jetzt viel für die Extremismusbekämpfung getan worden, was richtig und wichtig ist. Aber es muss jetzt deutlich mehr Manpower und Geld für die Bekämpfung der Drogenkriminalität bereitgestellt werden. Wir dürfen nicht in niederländische Verhältnisse hineinstolpern.
Ein weiteres Suchtthema: Sie haben im Frühjahr befürchtet, dass durch die Legalisierung des Onlineglücksspiels und der entsprechenden Werbung zum 1. Juli der Wildwuchs einsetzt, weil die geplante Kontrollbehörde noch gar nicht arbeitet. Ist das Ihrer Meinung nach eingetreten?
Meine schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt. Die Werbung ist omnipräsent, aber niemand kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die Anforderungen an den Spieler- und Jugendschutz werden vielfach schlicht ignoriert. Das ist wirklich ein Rückschlag für die Suchtbekämpfung. Glücksspiel kann Biografien zerstören und Familien in den materiellen Ruin treiben – jedes Jahr passiert das tausendfach.
Was wollen Sie tun?
Als Bund sind uns die Hände gebunden. Aber ich habe mich per Brief an alle Regierungschefinnen und ‑chefs der Länder gewandt. Ich fordere sie unter anderem auf, den Glücksspielstaatsvertrag nachzubessern: Es ist mit einem wirkungsvollen Jugendschutz nicht vereinbar, dass bereits tagsüber für Sportwetten geworben werden darf, wie es etwa während der Fußball-Europameisterschaft täglich der Fall war. Hier muss mindestens die für Onlinecasinos festgeschriebene 21-Uhr-Grenze gelten. Gerade für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist Glücksspiel ein erhebliches Risiko.