Digitaler Impfpass: Auch Apotheker sollen Impfung eintragen können

Symbolbild zu einem digitalen Impfpass und Reisepass

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Berlin. Die Bundesregierung bringt gesetzliche Änderungen auf den Weg, damit der geplante digitale Impfpass so einfach und so schnell wie möglich genutzt werden kann.

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Künftig sollen nicht nur Impfzentren und niedergelassene Ärzte eine Corona-Impfung in den digitalen Impfpass eintragen dürfen, sondern auch Apotheker. Das geht aus Formulierungshilfen der Regierung für Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen.

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Dieses Vorgehen ist vor allem für Millionen von bereits Geimpften wichtig, die die Eintragung aus dem gelben Impfausweis in den digitalen Impfpass übertragen lassen wollen. Das Bundesgesundheitsministerium geht nach RND-Informationen davon aus, dass der digitale Impfpass in der „zweiten Hälfte des zweiten Quartals“ einsatzbereit ist. Das wäre Mitte Mai bis Ende Juni.

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„Leicht zugänglich“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem RND: „Der digitale Impfpass muss für alle leicht zugänglich sein. Deshalb sollten künftig außer Arztpraxen und Impfzentren auch Apotheker für bereits Geimpfte den digitalen Impfpass ausstellen können. „Mit Änderungen am Infektionsschutzgesetz wollen wir die Weichen dafür schon jetzt stellen, damit im Sommer möglichst viele den digitalen Impfpass auch nutzen“, betonte er.

Geplant ist zudem eine Klarstellung zu Impfschäden. So sollen ausdrücklich alle gegen das Coronavirus Geimpften bei möglichen Schäden Anspruch auf eine Versorgung haben. Die Regelung nimmt deshalb Bezug auf die am 27. Dezember 2020 begonnene Impfkampagne.

Inhaltlich geht es hier um eine Konkretisierung des sogenannten sozialen Entschädigungsrechts. Die Haftungsfrage ist dagegen bereits klar geregelt: Bei Schäden auch im Fall einer Corona-Impfung haften Land und Bund, nicht der Arzt.

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