Die SPD sollte Sarrazin mit Missachtung strafen – nicht mit Ausschluss
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Darf der ehemalige Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin in der SPD bleiben?
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Berlin. Gehört Thilo Sarrazin in die SPD? Inhaltlich lässt sich diese Frage ungefähr so leicht beurteilen wie diejenige, ob eine Autobahn mitten in ein Naturschutzgebiet gehört. Und die Antwort lautet natürlich: Nein.
Die SPD sieht sich an der Seite der Schwächeren in der Gesellschaft. Der frühere Berliner Finanzsenator verkauft Bücher, indem er Stimmung auf Kosten von Schwächeren macht. Sarrazin zeigt dabei wenig Skrupel, fremdenfeindliche Haltungen und die Ablehnung von Minderheiten zu bestärken. Sarrazin ist kein Sozialdemokrat – weder in seinem Denken noch in seinem Handeln. Daran gibt es keinen berechtigten Zweifel.
Der lange Weg durch die Instanzen
Dennoch war es alles andere als klug vom damaligen SPD-Bundesvorstand, ein Ausschlussverfahren gegen Sarrazin einzuleiten. Juristisch ist ein solcher Parteiausschluss kompliziert – und die SPD ist mit dem Versuch im Fall Sarrazin bereits mehr als einmal gescheitert. Auch wenn es jetzt in zweiter Instanz ein Schiedsgerichtsurteil gibt, dass der frühere Senator aus der Partei geworfen werden darf, ist die Sache lange nicht ausgestanden.
Sarrazin will auch vors Bundesschiedsgericht der SPD ziehen – und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Das Verfahren wird also noch sehr lange dauern. Die ganze Zeit hindurch wird der frühere Politiker die Gelegenheit nutzen, sich in der Öffentlichkeit fälschlicherweise als unschuldiges Opfer zu stilisieren, als angeblicher Kämpfer für die Meinungsfreiheit. Für die Buchverkaufszahlen Sarrazins ist das sicherlich kein Schaden.
Keine Frage: Es ist verständlich, dass die SPD die scheinbar unendliche Geschichte mit Thilo Sarrazin lieber heute als morgen abschließen würde. Wenn es nicht gelingt, ein Buch zuzuklappen, ist es aber manchmal besser, dem Vorleser einfach nicht mehr zuzuhören.
Die SPD sollte Sarrazin mit Missachtung strafen – nicht mit einem Parteiausschluss.