Die letzten Angeklagten

Jens Rommel, Leitender Oberstaatsanwalt, ist Chef der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen mit Sitz in Ludwigsburg bei Stuttgart.

Jens Rommel, Leitender Oberstaatsanwalt, ist Chef der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen mit Sitz in Ludwigsburg bei Stuttgart.

Ludwigsburg. Die Kameraden nannten ihn „Bubi“. Aber das ist schon lange her, 76 Jahre. Er war gerade 19. Jetzt sitzt Johann R. im Landgericht Münster in seinem Rollstuhl, ist 95 Jahre alt und angeklagt wegen der Beihilfe zum Mord in hunderten Fällen. Das Angelhütchen, das der promovierte Landschaftsgärtner am ersten Prozesstag auf dem Kopf trägt, wirkt angesichts der Vorwürfe, mit denen sich der alte Mann darunter konfrontiert sieht, irgendwie grotesk.

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„Bubi“ gehörte von 1942 bis 1944 zur 3. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns, die die Wachmannschaft des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig stellte. Grauenvolle Dinge passierten damals in dem Todeslager der Nazis. Gefangenen wurde Benzin oder Phenol ins Herz gespritzt, die Menschen wurden vergast oder ertränkt oder von Hunden totgebissen. Oberstaatsanwalt Andreas Brendel sagt bei der Verlesung der Anklage: „Es gibt kaum eine Tötungsart, die es in Stutthof nicht gegeben hat.“ Im Saal 23 ist es still. Der Angeklagte wischt sich mit der Hand am Auge.

Greise vor der Jugendkammer

Johann R. muss sich vor der Jugendkammer verantworten, weil er zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war. Er gehört aufgrund seines Alters zu den letzten NS-Angeklagten in Deutschland. 2017 wurde ein heute 97-jähriger Wachmann des KZ Lublin-Majdanek vor der Schwurgerichtskammer in Frankfurt am Main wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Wann und ob der Prozess beginnt, ist noch nicht entschieden. Das gilt auch für das Verfahren gegen einen 94 Jahre alten, früheren SS-Wachmann in Auschwitz vor der Jugendkammer des Landgerichts Mannheim.

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Der Mann, der die ehemaligen Kameraden am Ende ihrer Tage noch ins Zentrum von Massenmordprozessen rückt, sitzt etwas mehr als 400 Kilometer südöstlich von Münster an seinem Schreibtisch im ehemaligen Frauengefängnis Ludwigsburg. Akten stapeln sich im Regal und auf Besprechungsstühlen. Er schaut aus seinem Fenster, über die Gefängnismauer auf die Schorndorfer Straße und sagt: „Uns läuft die Zeit davon.“

„Der Staat organisierte das Töten“

Jens Rommel ist mit 46 Jahren knapp halb so alt wie der Angeklagte von Münster. Er trägt eine randlose Brille, ein Unterlippenbärtchen und eine schwere Kette mit einem Kreuz um den Hals. Rommel, der früher als Staatsanwalt in Ravensburg in Tötungsdelikten ermittelte, führt seit drei Jahren als Leitender Oberstaatsanwalt die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg bei Stuttgart.

Früher hat der Jurist vereinzelt mit Hakenkreuz-Schmierereien zu tun gehabt. Nun ist er der deutsche Chefermittler gegen NS-Verbrecher, sozusagen der oberste deutsche Nazi-Jäger. Rommel kann mit solchen Begriffen nichts anfangen. „Der Staat hatte damals das Töten organisiert. Daraus folgt die Verpflichtung des Staats heute, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln damit auseinanderzusetzen.“

18.500 NS-Verfahren in 60 Jahren

Seine Behörde ist am 1. Dezember vor 60 Jahren gegründet worden. Sie führt Vorermittlungen in NS-Massenverbrechen, deren Ergebnisse den für die mutmaßlichen Täter zuständigen Staatsanwaltschaften in den Ländern zugeleitet werden. Mehr als 7600 Verfahren mit einer hohen Zahl Beschuldigter sind auf diesem Wege seit 1958 angeschoben worden. Zumindest mittelbar war Ludwigsburg an nahezu allen 18.500 NS-Verfahren, die es in den vergangenen 60 Jahren in Deutschland gab, beteiligt. Die bekanntesten waren die drei großen Auschwitz-Prozesse von 1963 bis 1968 vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main und der Majdanek-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf.

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Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat ihren Sitz in Ludwigsburg bei Stuttgart in einem ehemaligen Frauengefängnis.

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat ihren Sitz in Ludwigsburg bei Stuttgart in einem ehemaligen Frauengefängnis.

In diesen Prozessen wurden den wegen gemeinschaftlichen Mordes in vielen Fällen oder der Beihilfe Verurteilten konkrete Taten nachgewiesen. Doch Johann R. hat wahrscheinlich keinen einzigen Gefangenen getötet. Die Ankläger argumentieren jedoch, dass er durch seinen Dienst das systematische Morden der Nazis ermöglicht hat. Sie nennen das vorsätzliche Beihilfe und gehen davon aus, dass R. als junger Mann von den systematischen Tötungen gewusst haben muss. Schießen die Staatsanwälte bei Angeklagten wie dem alten Herrn vielleicht übers Ziel hinaus?

Rommel verschränkt die Arme vor der Brust. Dann sagt er: „Ich wünschte sie mir auch jünger.“ Der Jurist erkennt durchaus, dass es am Gerechtigkeitssinn vieler Menschen rüttelt, wenn heute den damals Jüngsten und Rangniedrigsten im NS-System der Prozess gemacht wird, während viele Verantwortliche in den vergangenen Jahrzehnten einfach so davongekommen sind. „Aber ich kann das nicht ändern“, so Rommel. „Wir machen unseren Job: Verbrechen beschreiben und Beteiligte suchen. Alter ist da kein Ausschlusskriterium, wenn Beschuldigte geistig und körperlich verhandlungsfähig sind.“

Fall Demjanjuk änderte alles

Eigentlich drohte die Zentrale Stelle, wie Rommels Behörde intern im Justizapparat heißt, schon vor zehn Jahren das nahe Aus. Der Grund ist biologischer Natur: Zeugen und mögliche Täter sind inzwischen so alt, dass es immer schwieriger wird, konkrete Taten konkreten Täter zuzuordnen. Der Fall des ukrainischen SS-Hilfsmanns John Demjanjuk war wie ein Schwungrad für Ludwigsburg. Denn Demjanjuk, damals 91, ist 2011 vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl ihm nicht eine einzige konkrete Tat individuell zugeschrieben werden konnte. Die Richter betrachteten jedoch bereits seinen Dienst in Sobibor als ausreichend für die Verurteilung – er sei dort "Teil der Vernichtungsmaschinerie" gewesen.

Da der gebürtige Ukrainer jedoch noch vor der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) starb, wurde das Urteil nie rechtskräftig und weitere Verfahren wegen möglicher Beihilfe standen auf wackligen Füßen. Das änderte sich 2016 mit der Bestätigung des Urteils gegen Oskar Gröning durch den BGH. Ein Jahr zuvor hatte das Landgericht Lüneburg den damals 95-jährigen "Buchhalter von Auschwitz", einen eher biederen SS-Bürokraten, wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.

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Karteikarte von Adolf Eichmann, dem 1962 in Tel Aviv hingerichteten Organisator des Massenmords an den Juden in den 1940er Jahren.

Karteikarte von Adolf Eichmann, dem 1962 in Tel Aviv hingerichteten Organisator des Massenmords an den Juden in den 1940er Jahren.

Seitdem durchkämmen die zehn Ermittler in Ludwigsburg systematisch in mehreren Archiven die Akten zu den Konzentrationslagern, um noch lebende Beteiligte herauszufiltern. Im Fokus stehen die Jahrgänge 1919 bis 1927. Die Aktenlage ist gewaltig: Allein die Zentralkartei im Ludwigsburger Archiv umfasst mehr als 1,7 Millionen mehrseitige Karteikarten: gegliedert in Personen, Tatorte und Einheiten. Darunter auch die von Adolf Eichmann, NS-Manager des Holocaust. Dazu gehört eine Dokumentensammlung mit mehr als 558.300 Kopien, deren Auffinden mit Hilfe von rund 163.000 Karteikarten erfolgt. Vieles vergilbt, alles analog. Eine Digitalisierung zum jetzigen Zeitpunkt, so Rommel, würde die Ermittlungen bremsen. Auch hier: Ein Wettlauf mit der Zeit.

Auschwitz, Buchenwald, Mauthausen, Ravensbrück und Stutthof sind weitgehend bearbeitet. Gegenwärtig werden die Papiere von Sachsenhausen, Dora-Mittelbau, Groß Rosen und Flossenbürg überprüft. Der Kreis reicht bis zu Sekretärinnen und Telefonistinnen. Chefermittler Rommel sagt, auch die Telefonistin könne vom systematischen Morden an ihrem Arbeitsort gewusst haben – und dass ihr Dienst dieses Morden erleichtert habe. „Wir geben mit unseren Ermittlungen die Möglichkeit der Strafverfolgung. Die zuständigen Justizstellen in den Ländern allein entscheiden, wie weit das greift.“ Zuletzt wurden jährlich Verfahren gegen 30 Beschuldigte an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Dieses Jahr werden es weniger sein.

Vorgehen der Justiz umstritten

Wenn die Ludwigsburger Juristen auch Recht und Gesetz buchstabengetreu umsetzen – unumstritten ist ihr Vorgehen nicht. Der Historiker Thomas Weber von der University of Aberdeen („Wie Adolf Hitler zum Nazi wurde“) befürchtet, dass Beteiligte wie „Bubi“ aus Angst vor Anklagen wegen Beihilfe zum Massenmord nun endgültig schweigen werden. „Gröning beispielsweise konnte ja auch deshalb angeklagt werden, weil er - um Holocaust-Leugnern etwas entgegenzusetzen - öffentlich über das redete, was er in Auschwitz gesehen hatte“, erinnert Weber.

Professor Thomas Weber ist Professor für Geschichte und internationale Beziehungen an der Universität Aberdeen.

Professor Thomas Weber ist Professor für Geschichte und internationale Beziehungen an der Universität Aberdeen.

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Der Professor für Geschichte und internationale Politik plädiert dafür, andere Formen für die Auseinandersetzung mit den letzten Zeugen zu finden. Für Wahrheitskommissionen, wie Weber sie vor sechs Jahren vorgeschlagen hatte, sei es nun zu spät. „Ein Modell wäre aber: Wenn du redest und umfassend über die Zeit im KZ aussagst, dann sichern wir dir zu, auf juristische Verfolgung zu verzichten. Oder dann wirst du lediglich verpflichtet, zum Beispiel 30 Briefe israelischer Schulklassen zu beantworten. Es gibt Menschen, die sich das noch von der Seele reden wollen. Ich kann mir vorstellen, dass sich auf diesem Wege ungeklärte Fragen von Opfer-Angehörigen vielleicht schneller und detaillierter beantworten lassen.“

2015 hatten sich die Länder überraschend klar für eine unbefristete Fortsetzung der Arbeit in Ludwigsburg ausgesprochen. Und niemand beabsichtigt bislang, das Thema auf die Agenda der Justizministerkonferenz zu setzen. Baden-Württemberg Ressortchef Guido Wolf (CDU) sagt, in Ludwigsburg werde ein großer Beitrag zur strafrechtlichen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen geleistet. "Solange die Stelle auch heute noch Verdächtige ermittelt, kommt für mich eine Schließung nicht in Betracht. Wir sind es den Opfern dieser entsetzlichen Verbrechen schuldig, weiter nach Verdächtigen zu suchen. Gerechtigkeit ist keine Frage der Fallzahlen."

Viele Überlebende sehen das so, sagt Nebenklagevertreter Mehmet Daimagüler zum Fall Johann R. in Münster. Seine Mandatin hege in ihrem Herzen weder Hass noch Wut. „Ihr ist allein wichtig, dass sie dieses Verfahren noch erleben kann“, erklärt der Anwalt. Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitzkomitees, Christoph Heubner, unterstreicht:„Alle Überlebenden der Lager sind nicht an Rache, sie sind an Antworten interessiert.“

Als eine Altenpflegerin aus Süddeutschland die Bilder des Greises auf der Anklagebank in Münster im Fernsehen sieht, sendet sie eine wütende Email an die Ermittler der Zentralen Stelle. Während heute ausländische Mörder und Vergewaltiger in Deutschland frei herumliefen, schreibt sie, zögerten manche Deutsche offenbar nicht, den eigenen Opa vor den Kadi zu zerren. „Hat das Frau Merkel angeordnet?“, fragt sie.

Die Frau hat eine Antwort bekommen. Behördlich neutral. Die Arbeit in Ludwigsburg stehe in keinem Zusammenhang mit Flüchtlingsfragen. Man verfolge unabhängig und eigenständig Verbrechen der Nationalsozialisten. „Viele Opfer waren Deutsche.“

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Von Thoralf Cleven/RND

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