Russland-Sanktionen: Handwerker aus Sachsen-Anhalt will Handwerkspräsidenten zum Schweigen bringen
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Der Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer.
© Quelle: ZDH/Boris Trenkel
Berlin. Der Vorsitzende der Kreishandwerkerschaft in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt), Karl Krökel, hat den Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, auf Unterlassung verklagt. Grund ist Wollseifers Erklärung von Ende Juli, wonach das Handwerk hinter den von der Bundesregierung verhängten Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine stehe. Das soll er nicht wiederholen dürfen.
„Ich habe beim Verwaltungsgericht in Berlin auf Unterlassung geklagt“, sagte Krökel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn Herr Wollseifer hat gesagt, dass das Handwerk die Sanktionen unterstützt und die Politik der Bundesregierung mitträgt. Das ist offensichtlich nicht der Fall. In Briefen von Kreishandwerkerschaften steht das komplette Gegenteil.“
„Dazu stehen wir als Handwerk insgesamt.“
Tatsächlich hatten mehrere Kreishandwerkerschaften in Ostdeutschland zuletzt einen offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geschrieben und darin auf ein Ende der Sanktionen gedrungen. In Dessau-Roßlau protestierten am Wochenende auf Krökels Initiative hin etwa 2000 Menschen nach einem Aufruf der Kreishandwerkerschaft mit demselben Ziel.
Wollseifer hatte sich Ende Juli sehr entschieden für die Sanktionen starkgemacht und erklärt: „Wir als Handwerk tragen die Entscheidungen der Bundesregierung ausdrücklich mit, gegen die brutale kriegerische Aggression Russlands massive Sanktionen zu verhängen.“ Dies sei „eine Frage der Haltung“ und „der demokratischen Verantwortung“. Dabei betonte der ZDH-Präsident: „Dazu stehen wir als Handwerk insgesamt.“
Die Sprecherin des ZDH, Beate Preuschoff, bestätigte dem RND nun, dass Klage eingereicht worden sei, fügte aber hinzu: „Da es sich um einen laufenden Rechtsstreit handelt, sieht der ZDH aktuell von einer Stellungnahme ab.“
Präzedenzfall von 2016: DIHK muss sich politisch zurückhalten
Es gibt für den Rechtsstreit einen wichtigen Präzedenzfall. So entschied das Bundesverwaltungsgericht 2016, dass sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit allgemein-politischen Aussagen zurückhalten müsse. Das Gericht gestand Unternehmen überdies das Recht zu, ihre regionale IHK zu zwingen, aus dem DIHK auszutreten – vorausgesetzt, der Dachverband halte sich nicht an dieses und ein weiteres Grundsatzurteil.
Geklagt hatte der Chef einer Windkraftfirma. Er nahm daran Anstoß, dass sich der DIHK 2007 gegen den Ausbau von erneuerbaren Energien und den Ausstieg aus der Kernenergie gewandt hatte. Unterstützt wurde der Unternehmer vom Bundesverband für freie Kammern (BffK). BffK-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus sagte damals, der DIHK müsse „lernen, gegebenenfalls mal die Klappe zu halten“. Er vertritt nun auch Krökel.