Deutschland hat ein Geldwäscheproblem

Beschlagnahmte Banknoten: Was muss sich in Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche noch verändern?

Beschlagnahmte Banknoten: Was muss sich in Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche noch verändern?

Berlin. Es ist ein Stoff, aus dem Hollywood-Thriller entstehen können. Keine drei Wochen vor der Wahl stehen Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss vor dem Finanzministerium. Der Minister, aussichtsreicher Spitzenkandidat seiner Partei, muss sich wenige Tage vor dem Wahltermin den Fragen des Finanzausschusses im Parlament stellen.

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Die Sache ist für Finanzminister Olaf Scholz unangenehm. Doch wie viel Substanz steckt hinter der Geschichte, deren Ausgangpunkt Ermittlungen gegen unbekannte Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU in Köln sind? Was muss Scholz sich vorwerfen lassen – und was nicht?

Ein Vorgang, drei Dimensionen

Die Vorgänge lassen sich am besten verstehen, wenn man sie in drei Dimensionen unterteilt: Es geht um den Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland, um juristische Ermittlungen gegen Behördenmitarbeiter und darum, wie damit im Wahlkampf umgegangen wird.

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Von Geldwäsche spricht man, wenn illegal erwirtschaftetes Geld gesetzeswidrig in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Die Organisierte Kriminalität sorgt so dafür, dass Geld, das zum Beispiel aus Drogenhandel stammt, nicht mehr rückverfolgbar ist – und damit ganz normal genutzt werden kann, zum Beispiel zum Erwerb von Immobilien. Geldwäsche dient teils auch der Terrorfinanzierung.

Deutschland ist im Kampf gegen Geldwäsche zu schwach aufgestellt. Darauf werfen die aktuellen Ermittlungen ein Schlaglicht – das Problem ist aber schon seit vielen Jahren bekannt. Es geht laut Schätzungen um 50 bis 100 Milliarden Euro im Jahr. Und es ist offensichtlich, dass die FIU von Anfang an personell nicht gut genug dafür ausgestattet war, um der hohen und wachsenden Zahl an Geldwäsche-Verdachtsmeldungen Herr zu werden.

Eine Frage der Prioritäten

Scholz verweist darauf, dass er in seiner Amtszeit die Zahl der Beschäftigten bei der FIU deutlich erhöht hat – von 165 auf 469. Perspektivisch sollen es mehr als 700 Stellen sein. Das ist richtig – ebenso wie der Hinweis, dass bereits Scholz‘ CDU-Vorgänger im Finanzministerium, Wolfgang Schäuble, die in Fachkreisen umstrittene Entscheidung getroffen hat, die Kompetenzen der FIU vom Bundeskriminalamt zum Zoll zu verlagern.

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Dennoch gilt: Scholz ist seit dreieinhalb Jahren Finanzminister. Er hat in dieser Zeit die Missstände im Kampf gegen Geldwäsche nicht hinreichend behoben. Das Thema stand nicht weit genug oben auf der Prioritätenliste. Dieser politische Vorwurf ist berechtigt. Ein auffälliges Detail bestätigt das: Scholz hat am Montag im Finanzausschuss das erste Mal in seiner Amtszeit persönlich den Chef der FIU getroffen.

Juristisch betrachtet stehen tatsächlich unbekannte Mitarbeiter der FIU im Fokus der Ermittlungen. Dabei geht es um die Frage, ob sie sich der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben, weil sie bestimmte Verdachtsanzeigen nicht an Justiz und Polizei weitergeleitet haben. Gegen Beschäftigte des Finanzministeriums wird nicht ermittelt.

Scholz‘ Ministerium hat – anders als von Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet einmal behauptet – keine Fachaufsicht über die FIU, sondern eine deutlich stärker begrenzte Rechtsaufsicht. Das ist auch deshalb so geregelt, weil Geldwäscheermittlungen unabhängig von der Politik stattfinden sollen.

Die Wahlkampfdimension sieht so aus: Die Union versucht, die Worte Durchsuchung und Finanzministerium so oft wie möglich in einem Satz zu kombinieren. Die SPD verweist darauf, dass der Staatsanwalt in Osnabrück ein CDU-Parteibuch hat. Beides führt nicht weiter.

Die Fragen der Opposition, warum es mit dem Kampf gegen Geldwäsche in Deutschland nicht schneller vorangeht, sind berechtigt. Die nächste Bundesregierung – wer immer Kanzler, wer immer Finanzminister ist – muss sich dieses Thema vornehmen.

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