Der Fall Lübcke: Ein Mord, der das Land verändert hat
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Stephan Ernst ist angeklagt, den CDU-Politiker Walter Lübcke erschossen zu haben.
© Quelle: Getty Images
Frankfurt am Main. Starr stehen Irmgard Braun-Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke und Christoph Lübcke nebeneinander im Gerichtssaal 165 des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Sie tragen Schwarz, sie regen sich nicht, ihre Blicke gehen an allen Kameras vorbei stumm geradeaus in Richtung Anklagebank.
Auftakt im Lübcke-Prozess
Der Prozess gegen den mutmaßlichen rechtsextremistischen Mörder des früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat begonnen.
© Quelle: Reuters
Es ist kurz vor 10 Uhr, und die Familie des 2019 ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke wartet neben ihrem Anwalt darauf, dass der Hauptangeklagte in den Saal gebracht wird: Neonazi Stephan Ernst.
Bis der 46-jährige blonde, groß gewachsene Mann durch die Tür kommt, in schwarzem Anzug mit weißem Hemd, vergehen quälend lange Minuten. Seelenruhig tuschelt er mit seinen Verteidigern.
Es ist ein symbolträchtiger Moment für den ersten Verhandlungstag im Mordprozess um Politiker Walter Lübcke.
“Schwer erträglicher” Auftritt
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Die Nebenkläger und Familie von Walter Lübcke: Irmgard Braun-Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke (l.) und Christoph Lübcke.
© Quelle: Frank Roeth/FAZ/Pool/Moritz Kegler/Foto Scheiber
Drei weitere Stunden dauert es, bis der Anwalt der Familie das erste Mal zu Wort kommt, fast fünf Stunden, bis überhaupt die Anklageschrift verlesen werden kann. Noch bevor der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Personalien der Verfahrensbeteiligten aufgenommen hat, meldet sich der Strafverteidiger von Stephan Ernst zu Wort – er habe Anträge zu stellen.
Was dann folgt, fasst der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt, später als “schwer erträglich“ zusammen: Die Verteidiger verlesen Befangenheitsanträge gegen Richter Sagebiel, Anträge zum Ausschluss der Pflichtverteidiger des Mitangeklagten Markus H. und Anträge zur Aussetzung des gesamten Verfahrens.
Auch die Pflichtverteidiger beantragen eine Verfahrenspause, eine Haftentlassung für Markus H. – und sie beantragen, die Anklage gar nicht erst vorzulesen.
Es ist eine durchaus gängige Taktik, die Justiz und damit die rechtssichere, kleinteilige Aufarbeitung eines solchen Verbrechens zu erschweren. Aber es ist in diesem Fall keine Taktik, von der sich Richter Sagebiel und seine insgesamt sechs Kollegen beeindrucken lassen.
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Der Angeklagte Stephan Ernst mit Anwalt Mustafa Kaplan (l.).
© Quelle: Getty Images
Weder die von den Verteidigern vorgebrachten Gründe der angeblichen Befangenheit und Strafvereitelung im Amt noch die angebliche Missachtung der Corona-Schutzmaßnahmen ließ das OLG gelten. “All Ihre Anträge sind unbegründet“, sagt Nebenklageanwalt Matt schon vor der Mittagspause, “und das wissen Sie auch, behaupte ich.“
Das Gericht sieht es ähnlich.
Der Mord an Walter Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 ist der erste in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik, bei dem ein politischer Amtsträger offenbar einem Rechtsradikalen zum Opfer fiel. Es ist eine Tat, die in ihrem hasserfüllten Motiv, ihrer offenbar jahrelangen Planung, ihrer kalten Brutalität ganz Deutschland schockiert hat.
Und so ist dies ein Gerichtsprozess, der nicht nur wegen seiner historischen und politischen Dimension von herausragender Bedeutung ist, sondern auch, weil er einige offene Fragen klären könnte.
Mehr als 240 Aktenordner füllt der Mordfall Lübcke bisher, rund 90.000 Seiten Material sind es, zusammengetragen von vielen Behörden: dem hessischen Landeskriminalamt, der Polizei mit Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen und den Anklägern der Bundesanwaltschaft.
Die Bundesanwaltschaft sieht eine “von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“ beim Hauptangeklagten als Motiv. Ab jetzt wird sich zeigen, ob sich die monatelange Arbeit aller Beteiligten gelohnt hat.
Zunächst schien die Lage eindeutig – ein Geständnis lag vor. Die Ermittler hatten Stephan Ernst zwei Wochen nach dem Mord an Walter Lübcke festgenommen, zwei Wochen, in denen sich viele fragten: Wer erschießt einen beliebten Regierungspräsidenten und eher liberalen CDU-Politiker aus nächster Nähe auf dessen eigener Terrasse? Aus welchem Grund?
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Der Angeklagte Markus H.
© Quelle: Frank Roeth/FAZ/Pool/Moritz Kegler/Foto Scheiber
Vernetzt in der rechten Szene
Fest steht schon jetzt, dass beide Angeklagten bestens vernetzt waren in Kassels rechtsextremer Szene – und dass beide schon als Heranwachsende durch rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen waren. Nur: Die Behörden hatten die beiden einschlägig bekannten Neonazis irgendwann nicht mehr auf dem Schirm.
Die Frage nach dem Warum ist es auch, der der Prozess nachgehen soll.
Auf dem Hemd des Ermordeten hatten die Ermittler DNA-Spuren sichern können, die sie schließlich zu Ernst führten. Seine Daten waren noch in der Polizeidatenbank gespeichert – kurz vor der fristgerechten Vernichtung.
Hauptverdächtiger im Mordfall Lübcke beschuldigt Bekannten
Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke ist im Juli 2019 erschossen worden. Der Hauptverdächtige gestand, hat nun aber seine Aussage widerrufen.
© Quelle: dpa
In einer Vernehmung gestand der heute 46-Jährige dann auch, Lübcke erschossen zu haben, weil er wegen dessen flüchtlingsfreundlicher Haltung “einen Hass auf ihn gehabt“ habe; er führte die Polizisten zu einem Waffenversteck mit acht Schusswaffen, einschließlich der Mordwaffe. Er belastete, ohne Not, seinen heute 44 Jahre alten Bekannten Markus H.
Wenige Wochen später die überraschende Nachricht: Der Hauptangeklagte widerruft sein Geständnis. Diese Nachricht geht mit einer zweiten einher, die wohl unmittelbar damit zusammenhängt: Stephan Ernst hat seinen Verteidiger gewechselt.
Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig übernimmt das Mandat – ein Mann, dessen Name in der rechten Szene ein Begriff ist.
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Mustafa Kaplan (r.) und Frank Hannig, Anwälte des Hauptangeklagten Stephan Ernst.
© Quelle: Thomas Lohnes/Getty Images Europ
Bekannt wurde Frank Hannig vor allem als “Pegida-Anwalt“. Nach Recherchen von Correctiv und der “Sächsischen Zeitung“ hatte er 2015 sogar die Gründungsversammlung des Pegida Förderverein e. V. geleitet – neben Lutz Bachmann, der Schlüsselfigur der rechten Bewegung. Ein Amt hat Hannig bei Pegida allerdings nie innegehabt. Als Gastredner trat er im April 2017 dennoch bei einer gut besuchten Pegida-Versammlung auf.
Das Youtube-Video von diesem Auftritt zeigt, wie er dem jubelnden Publikum seine Rolle im “Arnsdorf-Prozess“ erklärt. Dort erreichte er als Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gegen vier Männer, die einen psychisch kranken Flüchtling an einen Baum gefesselt hatten. Auf der Bühne spricht Hannig von einer “Hexenjagd“ und bezeichnet die Medien als “neue Henker“. Der Fall sei aufgebauscht worden.
Zu DDR-Zeiten war Hannig inoffizieller, angeblich aktiver Mitarbeiter der Staatssicherheit. 2010 verklagte er, damals noch CDU-Mitglied, Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen des Kaufs von Datensätzen über Steuerbetrüger.
Wie der Kontakt zum Angeklagten Stephan Ernst zustande kam, ist unklar. Familienvater Hannig gilt als sehr gut vernetzter Jurist – weit über Dresden hinaus. Als Anwalt für Rechtsextreme oder Rechte will er sich selbst nicht sehen. In Videos betont er stets, er vertrete zwar gefährliche Straftäter und auch Mörder, aber nicht deren Ansichten.
Nach außen gibt sich so auch der zweite Verteidiger von Ernst, der in diesem Februar hinzukam – und gegensätzlicher kaum sein könnte: Mustafa Kaplan aus Köln.
Der türkischstämmige Jurist kam mit acht Jahren nach Deutschland, erhielt 1999 seine Anwaltszulassung. Erstmals in die Öffentlichkeit rückte der 51-Jährige als Opferanwalt im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Dort vertrat er einen Mann, der 2004 beim Nagelbombenanschlag durch die Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Köln verletzt worden war.
Den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vertrat Kaplan im Fall gegen den Satiriker Jan Böhmermann. Während der Zeit als NSU-Opferanwalt erhielt Kaplan selbst Drohmails von Rechtsextremisten. Nun vertritt er einen, an der Seite von Pegida-Anwalt Hannig.
Die Angeklagten schweigen
Seit Hannig im Juli 2019 übernommen hat, beschuldigt Stephan Ernst seinen Bekannten Markus H., auch bei der Tat dabei gewesen zu sein und mit Ernsts Waffe versehentlich einen Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Auf diese zweite Version gibt es laut Anklage aber bis heute keine Hinweise.
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Thomas Sagebiel, Vorsitzender Richter im Lübcke-Prozess.
© Quelle: Thomas Lohnes/Getty Images Europ
Im Gegenteil, die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Stephan Ernst in seiner völkisch-nationalen Grundhaltung zwar von Markus H. bestärkt wurde und auch den Umgang mit Schusswaffen durch ihn lernte. Den „heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen“ aber hat nach Ansicht der Ermittler Ernst ganz allein begangen – ohne H. informiert zu haben.
Nach stundenlangen Anträgen am ersten Verhandlungstag ist es Richter Sagebiel, der sich noch einmal mit einem eindringlichen Appell an die beiden Angeklagten wendet. Er sei nun 35 Jahre lang Richter, seit zehn Jahren im Bereich Staatsschutz. Wenn er eines raten könne, dann: „Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich. Wenn es etwas zu gestehen gibt, dann reden Sie. Ein frühzeitiges, von Reue getragenes Geständnis ist das Beste, was man tun kann, es zahlt sich immer aus. Nutzen Sie ihre beste Chance, vielleicht auch einzige Chance.“
Der Fall Walter Lübcke – Ein Jahr danach
Ein Jahr ist es her, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet wurde.
© Quelle: RND
Markus H. und Stephan Ernst aber sagen nichts. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.