Das Recht auf Zukunft

Auch um den Verkehr wird sich die Zukunft drehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt: Die Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Klimawandel sind nicht ausreichend und gefährden die Zukunft der jüngeren Generation.

Auch um den Verkehr wird sich die Zukunft drehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt: Die Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Klimawandel sind nicht ausreichend und gefährden die Zukunft der jüngeren Generation.

Liebe Leserin, lieber Leser,

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die beiden weltweiten Megakrisen haben sich in diesen Tagen in Deutschland gekreuzt: die Corona-Pandemie und der Klimawandel. Vielleicht haben sie ohnehin viel mehr miteinander zu tun als zunächst angenommen. Zumindest geht es in beiden Fällen um den sorgsamen Umgang mit Ressourcen, Grundrechten und Zukunft – und die Handlungs­fähigkeit einer deutschen Regierung.

Mehr als ein Jahr ist es her, dass junge Leute durch die Straßen zogen und in Sprechchören riefen: „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Zukunft klaut!“ Dann wurde es leise um Fridays for Future. Nicht, weil der Klimaschutz­bewegung die Luft ausgegangen wäre – sie war damals ja auf dem Höhepunkt ihrer öffentlichen Wahrnehmung. Sondern weil sie sich an die Corona-Auflagen gehalten, auf ihre großen Demonstrationen verzichtet und ihren Protest ins Internet verlagert hat.

Niemandem darf die Zukunft gestohlen werden

Mit seinem Urteil zum deutschen Klimaschutzgesetz von 2019 hat das Bundes­verfassungs­gericht klagenden Klimaschützern nun recht gegeben. In Kurzform: Deutschland verpulvert in den nächsten zehn Jahren bei den Treihausgas­emissionen fast den gesamten Spielraum bis zur angestrebten Klimaneutralität im Jahr 2050. Genauer: 90 Prozent des vereinbarten Restbudgets an Kohlendioxid­ausstoß. Damit müssten ab 2030 der Verkehr lahm- und die Wirtschaft stillgelegt werden, um weiteren CO₂-Ausstoß zu verhindern.

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Klimaschutzurteil: Bundesverfassungsgericht verdonnert Bund zu Nachbesserungen
25.09.2020, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Aktivisten der Klimaschutzbewegung Fridays for Future demonstrieren auf dem Domplatz und fordern eine bessere Klimapolitik. Unter dem Motto "Kein Grad weiter" ruft Fridays for Future zum globalen Klimastreik auf, um gemeinsam ein starkes Zeichen f������r Klimagerechtigkeit zu setzen. Im Mittelpunkt der deutschen Proteste steht das Thema Energiewende. Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Die Folge: schon jetzt absehbare Grundrechts­eingriffe in allen Bereichen. Das ist verfassungswidrig. Denn niemandem darf die Zukunft gestohlen werden.

Was wäre eigentlich gewesen, wenn die schwarz-rote Bundesregierung den seit Jahren unübersehbaren Klimawandel annähernd so dramatisch wie eine Pandemie eingeschätzt hätte? Es wären womöglich Hunderte Milliarden Euro in den Umbau von Wirtschaft und Landwirtschaft investiert worden.

Das Verfassungsgericht bestätigt: Wir klauen der Jugend die Zukunft

Die Massentierhaltung abgeschafft, Bauern entschädigt und mit Startkapital für eine tiergerechte Haltung ausgestattet worden. Der Kohleausstieg wäre vorgezogen, regenerative Energien wären stärker gefördert und Bus- und Bahnfahrten attraktiver und günstiger gemacht worden. Und, und, und. Dem Ziel, die Erderwärmung aufzuhalten, wären wir näher. Gemessen an der Corona-Bekämpfung sind das keineswegs absurde Vorstellungen.

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So aber verzocken wir jetzt die Lebensgrundlagen der nächsten Generationen. Das Verfassungs­gericht hat es bestätigt: Wir klauen der Jugend die Zukunft. Man könnte annehmen, dass die Bundesregierung nun in Sack und Asche geht. Aber weit gefehlt.

Der Wirtschafts­minister von der CDU, die Umwelt­ministerin von der SPD und die Kanzlerin persönlich sprechen von einem „wegweisenden“ Urteil und beglückwünschen die jungen Menschen zu ihrem Erfolg. Ganz so, als wäre deren Grund zur Klage nicht die Politik der Bundesregierung gewesen. Es zeugt vielleicht von schlechtem Gewissen und von der Hoffnung für ihre Parteien, bei der Bundestagswahl im September dafür nicht abgestraft zu werden.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schmerzhaft bereits temporäre Grundrechts­beschränkungen sind. In diesen Tagen veröffentlichen viele Menschen Fotos von ihrer Impfung. Hochgekrempelte Ärmel, Pflaster auf dem Oberarm, Strahlen im Gesicht. Denn dieser Piks verspricht in naher Zukunft die Rückkehr zur alten Freiheit: Eltern umarmen, mit Freunden feiern und sich frei bewegen. Gäbe es gegen den Klimawandel doch nur eine Impfung.

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Wahlkampfsprech – Deutsch: Was Politiker wirklich sagen

Das @BVerfG hat heute ein großes & bedeutendes Urteil erlassen. Es ist epochal für Klimaschutz & Rechte der jungen Menschen. Und sorgt für Planungssicherheit für die Wirtschaft.

Peter Altmaier,

Bundeswirtschafts­minister, auf Twitter zum Klimaschutz­urteil

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Dass sich Regierende über Gerichtsurteile freuen, die ihnen die eigene Politik um die Ohren hauen, ist wenig überzeugend. Der Christdemokrat will damit sagen, dass er schon lange dafür gewesen sei, nicht nur bis 2030, sondern bis 2050 die jährliche Minderung der Treibhausgas­emissionen festzulegen. Sein Subtext: Ich bin auf der Seite von Klima, Jugend, Grünen – und der Zukunft. Der Satz mit der Planungs­sicherheit ist genau so gemeint wie geschrieben. Nur: Für Planungs­sicherheit für die Wirtschaft ist vor allem ein Bundeswirtschafts­minister zuständig.

 

Wie unsere Leserinnen und Leser die Lage sehen

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Friedrich Schönmann zur Entscheidung von Union und Grünen über ihre Kanzler­kandidaturen:

„Es ist für mich bedenkenswert, wie Sie und im allgemeinen ‚die Presse‘, Journalisten, Medien mit der Kandidatenfindung der verschiedenen Parteien umgehen. Auf der einen Seite – die ‚Hinterzimmerentscheidung‘ der Grünen – mit den entsprechend positiven Kommentaren. Auf der anderen Seite die öffentliche Diskussion der Unionsparteien – mit den meines Erachtens negativen Kommentaren. Bislang wurden die Grünen für ihre offene Diskussionskultur und den bis dahin transparenten Entscheidungen unter Einbeziehung der ‚Basis‘ (wer immer dies sein mag) gelobt – den Unionsparteien wurde ‚Hinterzimmer-Kungelei‘ angedichtet. Nun versucht die Union einen offenen und transparenten Entscheidungs­prozess – und die Stimmung der ‚Medien‘ schlägt um. Dies ist keine objektive Berichterstattung und Kommentierung.“

Harald Dettmers aus der Wedemark zum Kommentar zur Klage gegen das Infektions­schutzgesetz:

„Ich finde es sehr befremdlich, wenn hier dem Verfassungs­gericht der ‚Tipp‘ gegeben wird, die Klage der FDP schlitzohrig zu behandeln. Es geht hier um die von unseren Vorfahren erkämpften Grundrechte und nicht um eine Verwaltungs­posse! Der Vorschlag, die Entscheidung zu verschleppen, erinnert mich fatal an die Vorgehensweise von Versicherungs­konzernen, die den Klageweg so lange beschreiten, bis der Patient in der Zwischenzeit insolvent ist oder gar verstorben. Sollte dies die Meinung der Redaktion darstellen – und davon geht man bei einem Leitartikel aus –, dann ist sie in meiner Wertung sehr abgesackt!“

Mark Jehner aus Frankfurt zur Verschärfung des Infektions­schutzgesetzes:

„Die Bundes­notbremse war überfällig: Eine Covid-Inzidenz von 100 in einem Landkreis ist eine Gefahr für alle Bundesländer, der der Bund im Föderalismus entgegentreten musste. Zusätzliche Maßnahmen der Länder, Kreise und Kommunen sind kein Ärgernis, sondern Sinn der Sache. Um auf ihre Kritiker einzugehen, sollte die ‚Notbremse‘ jetzt schnell nachgebessert werden. So kann vielleicht ein verschärftes Besuchsverbot zu Hause genauso wirksam, aber vermittelbarer die Ausgangssperre ersetzen. Neue Maßnahmen, etwa zum Arbeitsschutz, können die Krankheit zusätzlich eindämmen und ein vorläufig größerer Geltungsradius bestimmter Einschränkungen würde noch besser vor Einkaufstourismus schützen.“

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Kristina Dunz

 

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