Das Klimapaket kommt: Wer wird entlastet – wer zahlt drauf?
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Kurz vor Weihnachten liefert die Politik das Klimapaket.
© Quelle: imago images/Panthermedia/Eibner/Future Image/Chris Emil Janßen/blickwinkel/Rust
Berlin. Kein Thema hat die politische Debatte im ausklingenden Jahr so stark beherrscht wie der Klimawandel. Am heutigen Freitag findet sie ihren vorläufigen Höhepunkt im Bundesrat. Die Länderkammer beschließt das Klimapaket, sodass der Maßnahmenkatalog gerade noch rechtzeitig zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Deutschland macht jetzt ernst beim Klimaschutz.
Der Weg bis zur Verabschiedung des Klimapakets war weit und verschlungen. Die Bundesregierung hatte das Thema nicht auf ihrer Agenda. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD taucht der Klimaschutz erst in Kapitel elf auf, Seite 137 folgende. Konservative wie Sozialdemokraten machten lange Jahre einen weiten Bogen darum. Konzepte? Expertise? Fehlanzeige. Schulterzuckend nahm die Regierung noch bei ihrer Bildung zur Kenntnis, dass die Klimaziele für das Jahr 2020 nicht zu halten sein würden. Umso härter war der klimapolitische Realitätsschock für die Groko im zurückliegenden Jahr.
Die Bundesregierung gerät unter erheblichen Handlungsdruck. Bilder von Eisbergen, die ins Meer krachen, machen die Folgen menschengemachter Erderwärmung sichtbar. Wöchentliche Protestmärsche einer aufgebrachten Jugend entlarven Hoffnungen, Klimaschutz sei bloß um ein Modethema, als Illusion. Die Wahlerfolge der Grünen lassen jeden in Union und SPD wissen, dass klimapolitische Ignoranz das eigene politische Überleben gefährdet. Also macht sich die Groko an die Arbeit.
Erstmals soll der Klimaschutz nicht allein Aufgabe der Umweltministerin sein, sondern aller Ressortchefs. Das Ziel lautet: Bis 2030 muss Deutschland seinen Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Kanzlerin Angela Merkel beruft ein halbes Dutzend Fachminister in ihr „Klimakabinett“. Bis zum Spätsommer feilt die Runde am Klimaschutzgesetz, das CO2-einsparende Maßnahmen für sämtliche Bereiche enthalten soll: von Verkehr über Landwirtschaft und Gebäudebau bis hin zur Industrie. Drei Bedingungen muss das Klimapaket erfüllen: Es muss ökologisch wirksam, sozial gerecht und verfassungsrechtlich haltbar sein. Keine leichte Aufgabe.
Zunächst scheitert die Bundesregierung daran. Als die Kanzlerin und die Parteichefs das Klimapaket Ende September vorstellen, erweist sich dies rasch als Päckchen. Sein wichtigster Bestandteil ist ein Aufpreis auf den Ausstoß von Kohlendioxid. Die Groko taxiert den CO2-Einstiegspreis auf Sprit und Heizstoffe bei 10 Euro je Tonne. „Wirkungslos“, schallt es aus der Wissenschaft zurück; selbst Wirtschaft und Gewerkschafter zweifeln öffentlich am ökologischen Nutzen. Schließlich sind es die Grünen, an denen das Klimapäckchen scheitert.
Zwar sind die Ökos im Bundestag die kleinste Fraktion. Im Bundesrat aber sind sie ein unumgänglicher Machtfaktor – bald sitzen sie in elf Landesregierungen. In Abstimmung mit den Parteichefs und der Bundestagsfraktion blockiert Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Klimaschutzgesetz im Bundesrat: Sollen die Grünen der von Union und SPD geforderten Anhebung der Pendlerpauschale zustimmen, muss der CO2-Preis hoch. In dieser Woche gelingt eine Einigung dazu im Vermittlungsausschuss. Der CO2-Einstiegspreis steigt um erstaunliche 150 Prozent - auf 25 Euro pro Tonne. „Ein mutiger Schritt“, loben Klimaforscher. Die Grünen haben die Republik wissen lassen, dass ohne sie fürs Erste kein Staat zu machen ist.
CO₂-Preis soll höher ausfallen als bisher geplant
Bei den Verhandlungen über das Klimapaket haben Vertreter von Bund, Ländern und Bundestagsfraktionen eine Einigung auf einen höheren CO₂-Preis erzielt.
© Quelle: dpa
Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern geben überdies einen Eindruck von der neuen Arbeitsweise der SPD. Es fehlt ein Machtzentrum. Bundesfinanzminister Olaf Scholz setzt sich mit seinen Vorbehalten gegen einen höheren CO2-Preis nicht durch. Die neuen Parteichefs Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans sitzen gar nicht erst mit am Verhandlungstisch. Am Ende klären die Ministerpräsidenten Stephan Weil und Manuela Schwesig den Streit mit Grünen und Union. Die Absenkung der Ökostrom-Umlage, die erhöhte Pendlerpauschale und die Mobilitätsprämie sollen für sozialen Ausgleich sorgen.
Das Klimapaket tritt am 1. Januar in Kraft. Wie trifft es den Verbraucher? Wer wird entlastet? Was wird teurer? Ein Überblick.
Tanken
Durch die neue CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe steigen die Preise von Benzin und Diesel an der Tankstelle. Pro 5 Euro/Tonne wird Benzin um brutto 1,4 Cent und Diesel um 1,6 Cent teurer. Da 2021 mit einem CO2-Preis von 25 Euro/Tonne begonnen wird, müssen die Autofahrer dann für Benzin 7 Cent und für Diesel 8 Cent je Liter mehr zahlen. Bis 2025 klettert der Preis für Benzin dann insgesamt um 15,4 Cent und für Diesel um 17,6 Cent. Ab 2026 wäre ein maximales Plus bei Benzin von 18,2 Cent und bei Diesel von 20,8 Cent möglich. Ein Beispiel: Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug (Verbrauch 7 Liter Benzin) 20.000 Kilometer im Jahr fährt, muss 2025 wegen der CO2-Besteuerung etwa 216 Euro mehr zahlen.
Pendeln
Zum Ausgleich für die höheren Spritpreise werden Fernpendler entlastet. Die steuerliche Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird 2021 ab dem 21sten Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben. 2024, 2025 und 2026 beträgt die Anhebung 8 Cent auf 38 Cent. Ab 2027 gelten wieder die heutigen 30 Cent. Beispiel: Ein Beschäftigter fährt jeden Tag 30 Kilometer zur Arbeit. Bei 250 Arbeitstagen im Jahr erhöht sich die Pendlerpauschale 2025 dann um 200 Euro. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro sinkt die Steuerlast somit etwa um 70 Euro im Jahr.
Für Geringverdiener, die keine oder nur wenig Steuern zahlen, gibt es eine kompliziert zu berechnende Mobiliätsprämie. Sie beträgt 14 Prozent des Anteils der Pendlerpauschale, die nicht mehr zu einer Senkung der Steuerlast führt. Beispiel: Ein Beschäftigter mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 8500 Euro, der 2025 an 150 Tagen 40 Kilometer zur Arbeit pendelt, bekommt 2025 eine Prämie von rund 146 Euro ausgezahlt.
Förderung E-Autos
Die Kaufprämie wird bis 2025 verlängert. Bund und Autoindustrie wollen wie bisher jeweils zur Hälfte die Kosten übernehmen. Konkret steigt der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 4000 auf 6000 Euro und bei Fahrzeugen bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden steigt der Zuschuss auf 4500 (Neupreis bis 40.000 Euro) beziehungsweise 3750 Euro (Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro). Zudem werden E-Autos als Dienstwagen stärker gefördert: Die Dienstwagensteuer für Fahrzeuge unter 40.000 Euro wird auf 0,25 Prozent halbiert. Beispiel: Der Nutzer eines Dienstwagens mit Verbrennungsmotor im Wert von 50.000 Euro würde pro Monat 500 Euro (ein Prozent) zahlen, der eines Elektrofahrzeugs nur 125 Euro.
Strom
Durch die Einnahmen aus der CO2-Abgabe wird die EEG-Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien, die bisher allein von den Stromkunden bezahlt wird, abgesenkt. 2021 soll die Umlage (2020: 6,756 Cent) gegenüber der dann geltenden Höhe brutto um 2,08 Cent je Kilowattstunde (kWh) reduziert werden. 2022 sind es 1,73 Cent, 2023 1,84 Cent, 2024 2,71 Cent und 2025 3,42 Cent. Beispiel: Eine Familie, die im Jahr 2025 insgesamt 4000 kWh Strom verbraucht, wird durch die Senkung um rund 137 Euro entlastet.
Heizen
Auch das Heizen mit Öl und Gas wird durch die neue C02-Abgabe teurer. Pro 5 Euro/Tonne steigt der Heizölpreis um 1,6 Cent. Die Kilowattstunde Erdgas wird jeweils um 0,1 Cent teurer. Beispiele: Bei einem Verbrauch von 1500 Litern Heizöl pro Jahr (Durchschnittsverbrauch bei 100 Quadratmetern) muss eine Familie im Jahre 2025 wegen der CO2-Bepreisung rund 264 Euro mehr zahlen (1500 mal 17,6 Cent). Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr beträgt der Aufschlag 2025 rund 220 Euro.
Energetische Sanierung
Die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, der Einbau neuer Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage in selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen wird ab 2020 steuerlich gefördert. 20 Prozent der Sanierungskosten können über einen Zeitraum von drei Jahren (1. und 2. Jahr jeweils 7 Prozent, 3. Jahr 6 Prozent) von der Steuerschuld abgezogen werden. Der Höchstbetrag, der angesetzt werden kann, liegt in den drei Jahren zusammen bei 40.000 Euro. Das bedeutet, dass Sanierungen im Gesamtwert von maximal 200.000 Euro gefördert werden. Beispiel: Der Einbau neuer Fenster kostet 50.000 Euro. Dann können im ersten und zweiten Jahr je 3500 Euro und im dritten Jahr nach Abschluss der Baumaßnahmen 3000 Euro von der eigentlich zu zahlenden Steuer abgezogen werden.
Bahn
Wie im Nahverkehr wird auch im Bahn-Fernverkehr über 50 Kilometer die Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2020 auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert. Die Deutsche Bahn AG hat versprochen, die Reduzierung eins zu eins weiterzugeben. Damit wird Bahnfahren um etwa zehn Prozent günstiger. Beispiel: Eine Fahrkarte von Berlin nach Köln kostet in der 2. Klasse derzeit 125 Euro. Künftig sind es 112,39 Euro. Das ist eine Ersparnis von 12,61 Euro. Eine Fahrt von Hamburg nach München kostet in der 1. Klasse 211,90 Euro. Künftig müssen Bahnfahrer dafür 190,53 Euro zahlen. Damit sparen sie 21,37 Euro.
Fliegen
Zur Finanzierung der Mehrwertsteuersenkung für Bahntickets wird die Luftverkehrsteuer angehoben. Flüge im Inland, in EU-Staaten sowie angrenzende Länder (Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien) werden ab 1. April 2020 um 5,53 Euro teurer, konkret steigt die Steuer pro Ticket auf 13,03 Euro. Für die Mittelstrecke bis 6000 Kilometer werden künftig 33,01 Euro fällig, das ist ein Plus von 9,58 Euro. Für Flüge in alle anderen Staaten („Langstrecke“), darunter fallen zum Beispiel Flüge in die USA, beträgt die Steuer künftig 59,43 - eine Anhebung um 17,25 Euro. Die Steuer wird von den Fluggesellschaften in der Regel auf den Flugpreis aufgeschlagen. Bei Sonderangeboten von Billig-Airlines wird die Abgabe aber oft nicht oder nicht in voller Höhe weitergegeben.
Bisher ungeklärt
Die Kfz-Steuer für Neuzulassungen soll sich ab 2021 stärker am CO2-Ausstoß bemessen. Fahrzeuge mit hohen Emissionen werden dadurch höher besteuert. Wie sehr, ist allerdings noch nicht beschlossen. Bisher sind ab einer Freigrenze von 95 Gramm CO₂/Kilometer zwei Euro je g/km fällig. Nach früheren Plänen waren ab 135 g/km 3,50 Euro je g/km vorgesehen. Im Gespräch ist aber, die Steuer für große Spritfresser wie Geländewagen noch viel stärker anzuheben. Ein Gesetzentwurf aus dem Ministerium des zuständigen Finanzministers Olaf Scholz (SPD) liegt noch nicht vor.