Das Kimmich-Problem
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Joshua Kimmich, Profi des FC Bayern München und deutscher Nationalspieler, steht derzeit in der Kritik, weil er nicht gegen Corona geimpft ist.
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser,
Corona und der Profifußball, das ist schon seit dem Neustart der Bundesliga im Frühjahr 2020 ein emotionales Thema. Damals, als Deutschland noch im Lockdown verharrte, als Kinder keine Spielplätze besuchen durften, rollte der Ball in den Stadien bereits wieder. Mit einem strengen Hygienekonzept – die DFL wollte gern Vorbild sein für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Coronavirus.
Das haben damals schon viele nicht so recht verstanden. Nun ist es Joshua Kimmich, eines der bekanntesten Gesichter des deutschen Fußballs, der erneut für eine Debatte über den Umgang des Profifußballs mit dem Virus sorgt. Am Wochenende hat der Fußballer vom FC Bayern München öffentlich eingestanden, bislang nicht geimpft zu sein.
Ein katastrophales Signal an die Bevölkerung, sagen die einen. Kimmich habe schließlich eine Vorbildfunktion. Sein gutes Recht als Individuum, sagen die anderen. Es gäbe schließlich keine Impfpflicht in Deutschland.
Kein 2G für Spieler
Es ist wahr, eine Impfpflicht gibt es weder in Deutschland im Allgemeinen noch in der Bundesliga im Besonderen. Andere Sportligen wie etwa die US-amerikanische Football-Liga NFL hatten genau diese diskutiert – sich aber am Ende dagegen entschieden. Stattdessen setzen die großen US-Ligen auf umfangreiche Aufklärungskampagnen für Spieler und Personal, gekoppelt mit finanziellen Strafen, falls ein ungeimpfter Spieler wegen einer Corona-Maßnahme nicht spielen kann. Das Ergebnis: eine Impfquote, die teilweise anderthalbmal so hoch ist wie im Durchschnitt der USA.
Strenger sind die Regeln an vielen Bundesliga-Standorten für Fans, wo für den Stadionbesuch die 2G-Regel greift. Fans dürfen nur dann ihre Mannschaft unterstützen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Fans, deren Eintrittsgelder, deren Ausgaben für Fanartikel, deren TV-Abos, deren Wahrnehmung von Werbung Spieler wie Kimmich überhaupt erst finanzieren.
Warum gilt 2G also nicht auch für Spieler? SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärt: „Es gilt bei einer Veranstaltung eine Ausnahme für alle Beschäftigten – die Fußballer sind nichts anderes als das bei einem Spiel. Nur die Zuschauer müssen die Regel befolgen, da es für sie eine Freizeitveranstaltung und keine Arbeit ist. Die Leute, die das Entertainment bieten, sind bei der Arbeit und können zu 2G nicht gezwungen werden.“
Eine Frage der Verantwortung
Noch vor dem Neustart der Bundesliga hatte Kimmich zusammen mit seinem Mannschaftskollegen und Kumpel Leon Goretzka die Spendenaktion „We kick Corona“ für soziale Einrichtungen ins Leben gerufen und selbst einen hohen Geldbetrag gespendet.
Auf der Homepage der Aktion wird Kimmich mit dem Satz zitiert: „Weil die Gesundheit über allem steht, ist jetzt Solidarität im Kleinen wie im Großen notwendig.“ Und weiter heißt es: „Jeder Einzelne von uns kann dafür sorgen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet, aber nur gemeinsam können wir unseren Teil zur Gesundung der Gesellschaft beitragen.“
Das klingt wie eine Werbung für die Corona-Impfung. Mehr noch, es klingt wie das Prinzip, das hinter jeder Impfkampagne steht. Sie kann nur funktionieren, wenn die Gesellschaft als Ganzes mitmacht. Eine individuelle Entscheidung gegen eine Impfung ist nur dann unschädlich, wenn sich ein Großteil der anderen dafür entscheidet. Das galt schon bei Masern und Polio, das gilt auch bei Corona.
Hat Kimmich also gegen irgendein Recht verstoßen, als er sich gegen die Impfung entschied? Oder als er diese Entscheidung öffentlich machte? Natürlich nicht. Aber, um noch mal „We kick Corona“ zu zitieren: „Als Profifußballer führen wir ein gesundes und privilegiertes Leben. Daher sehen wir uns in dieser schwierigen Zeit verpflichtet, Verantwortung zu übernehmen.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat des Tages
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Termine des Tages
Die Vorstellung der jüngsten Quartalszahlen von Facebook heute (nach 22 Uhr) könnte spannender ausfallen als üblich. Denn laut jüngsten Medienberichten will Gründer und Chef Mark Zuckerberg dem Konzern einen neuen Namen geben – und die Zahlenvorlage wird als guter Anlass dafür gehandelt. Eine weitere Gelegenheit gäbe es bei der hauseigenen Entwicklerkonferenz Connect am Donnerstag. Mit einem neuen Namen will Zuckerberg den Berichten zufolge den Konzern stärker aus dem Schatten seiner ursprünglichen und bisher wichtigsten Plattform Facebook führen. Zur Firmengruppe gehören unter anderem auch der Fotodienst Instagram sowie die Chat-Apps Whatsapp und Facebook Messenger.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute (11 Uhr) über eine Millionenentschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens 5 Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan.
Wer heute wichtig wird
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Armin Laschet (CDU) wird am Montag offiziell sein Amt als nordrhein-westfälischer Ministerpräsident niederlegen. Der 60-Jährige künftige Bundestagsabgeordnete hatte den Schritt bereits vor der Bundestagswahl angekündigt – auch für den Fall, dass er als Kanzlerkandidat der Union scheitert. Sobald sich am Dienstag der neue Bundestag konstituiert hat, wird vorübergehend Laschets Stellvertreter, NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP), kommissarischer Regierungschef in Nordrhein-Westfalen. Voraussichtlich am Mittwoch soll dann schon NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) in einer Sondersitzung des Landtags zum neuen Ministerpräsidenten gewählt werden. Der 46-Jährige war am Wochenende zum Landeschef der CDU gekürt worden und hat Laschet damit in diesem Amt bereits beerbt.
© Quelle: imago images/Revierfoto
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Ihr Paul Berten
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