Cum-Ex-Skandal: Scholz will Verjährungsfrist auf 25 Jahre verlängern
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Berlin.
© Quelle: imago images/photothek
Düsseldorf. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Staatsanwälten mehr Zeit für Ermittlungen im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal zu Lasten der Staatskasse verschaffen.
Er wolle sicherstellen, dass “die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung deutlich verlängert wird”, sagte Scholz dem “Handelsblatt”. Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt die Verfolgungsverjährung bislang 20 Jahre. Scholz will sie auf 25 Jahre ausdehnen.
Rund 880 Cum-Ex-Beschuldigte in NRW
Bei “Cum-Ex”-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (“cum”) und ohne (“ex”) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten.
Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
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Dennoch sei die Krise finanziell zu bewältigen, so Olaf Scholz. Das liege an der guten Haushaltspolitik der vergangenen Jahre, sagte der Bundesfinanzminister am
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“Mehr als 100 Banken auf vier Kontinenten sind von den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden betroffen sowie letztlich wohl circa 1000 Verantwortliche”, heißt es laut “Handelsblatt” in dem Gesetzentwurf des Finanzministers. Allein in Nordrhein-Westfalen, wo die allermeisten Cum-Ex-Ermittlungen laufen, gibt es nach Angaben von Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) 68 Ermittlungsverfahren mit rund 880 Beschuldigten.
Weiteres Verfahren im Cum-Ex-Komplex in Bonn
Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Landgericht Bonn im März zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Privatbank M.M. Warburg war als sogenannte Einziehungsbeteiligte zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden.
Dagegen hat sie Revision eingelegt, so dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof landet. Mittlerweile gibt es am Landgericht Bonn ein weiteres Verfahren im Cum-Ex-Komplex, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag bestätigte. Einzelheiten nannte er nicht.
RND/dpa