Warum sich 2G nicht durchsetzt – „Die Anfeindungen sind teilweise heftig“

Eine Tafel mit der Aufschrift „Innengastronomie – Nur 2G – geimpft – genesen“ steht in einem Restaurant.

Eine Tafel mit der Aufschrift „Innengastronomie – Nur 2G – geimpft – genesen“ steht in einem Restaurant.

Berlin. Auf der Homepage des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga können sich Hoteliers und Gastwirte Vorlagen für die „Gästekommunikation“ in der Pandemie herunterladen: Hinweisschilder zur Maskenpflicht und zu Abstandsregeln oder Aufforderungen zum Desinfizieren der Hände. In der Sammlung finden sich aber auch Schilder zu einem Modell, das zwar in immer mehr Bundesländern gilt, jedoch in der Branche nach wie vor heftig umstritten ist: der 2G-Regel, nach der Ungeimpfte auch dann keinen Zutritt erhalten, wenn sie einen negativen Test vorweisen können.

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Bereits Ende August hatte Hamburg Veranstaltungen und Restaurantbesuche fast ohne Corona-Auflagen ermöglicht, wenn nur Geimpfte und Genesene Zugang haben. Inzwischen gilt das „2G-Optionsmodell“ auch in Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Thüringen folgt im Oktober.

In Rheinland-Pfalz gilt ein „2G+“-Modell, nach dem je nach Infektionslage zusätzlich eine bestimmte Zahl von Ungeimpften zugelassen ist. In Baden-Württemberg soll die 2G-Regel nur in Kraft treten, wenn eine stark steigende Zahl an Corona-Patienten die Krankenhäuser zu überlasten droht.

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Auf den ersten Blick hat die 2G-Regel für Hoteliers und Gastwirte viele Vorteile, schließlich entfallen dann viele Auflagen. Dennoch plant nach einer Dehoga-Umfrage eine klare Mehrheit der Betriebe bisher nicht, von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen.

Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärt, warum das Modell in der Branche auf so wenig Gegenliebe stößt: „Die optionale 2G-Regel dient nach Ansicht vieler unserer Mitgliedsunternehmen insbesondere dazu, die Impfquote zu erhöhen. Deshalb haben sie den Eindruck, dass hier eine kontroverse Debatte auf ihrem Rücken ausgetragen wird“, sagte sie dem RND.

Richtig sei, dass Clubs und Diskotheken mancherorts mit 2G überhaupt erst die Möglichkeit bekämen, endlich wieder öffnen zu können. Vorteile gebe es zum Beispiel auch für kleine Restaurants, weil mit 2G Abstandsregeln und damit Kapazitätsbegrenzungen entfielen.

Viele Unternehmer hätten sich aber dennoch bisher dagegen entschieden. „Sie können nicht einfach auf 30 Prozent ihrer Gäste verzichten“, so Hartges. „Andere wollen keine kontroversen Diskussionen vor dem Restauranteingang mit den Gästen, die nicht geimpft sind und kein Verständnis zeigen für die Entscheidung des Unternehmers“, betonte sie und berichtete: „Die Anfeindungen, die Gastwirte erleben, sind teilweise schon heftig.“

Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht 2G nach wie vor kritisch. Es komme einer indirekten Impfpflicht der Beschäftigten gleich, beklagte Gewerkschaftschef Guido Zeitler. „Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, muss aber freiwillig bleiben“, sagte er dem RND.

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Schnelltests, eRezepte, Stalking: Das ändert sich im Oktober
27.07.2021, Niedersachsen, Hannover: Eine Mitarbeiterin des Testzentrums am Platz der Weltausstellung h��lt einen Teststab f��r einen Schnelltest auf das Coronavirus in ihren H��nden (gestellte Szene). Foto: Moritz Frankenberg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kostenpflichtige Corona-Schnelltests, erweiterte Neugeborenen-Checks, elektronische Rezepte und Stalking-Strafen - das ändert sich im Oktober für Verbraucher.

Klar sei aber auch, dass Beschäftigte im Gastgewerbe nicht verpflichtet seien, ihrem Arbeitgeber ihre Gesundheitsdaten zu offenbaren. Da es zu dem Thema noch keine Gerichtsentscheidungen gebe, seien viele Rechtsfragen nicht abschließend geklärt, beklagte Zeitler.

Wer wegen einer fehlenden Impfung beziehungsweise Genesung vom Arbeitgeber nicht eingesetzt wird, kann nach Ansicht der NGG sogenannten Annahmeverzugslohn geltend machen. „Letztlich müssen dann hierüber die Arbeitsgerichte entscheiden“, so der Gewerkschaftschef.

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