Die Union torpediert die Impfpflicht in Pflegeberufen: Was folgt daraus?
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Markus Söder zu Besuch auf einer Intensivstation (Archivfoto).
© Quelle: Tobias Hase/dpa
Berlin. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am Montag angekündigt, das im Dezember von Bundestag und Bundesrat mit Stimmen der CSU verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht umzusetzen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz forderte die Aussetzung dieser Impfpflicht. Wir widmen uns den Folgen.
Wie begründet die Union ihr Vorgehen?
Es heißt, dass die Abwanderung von weiteren Pflegekräften und damit Chaos in Kliniken und Altenheimen drohe. Außerdem sei zu unklar, wie genau und in welchen Fristen das Gesetz, das prinzipiell ab dem 15. März greift, überhaupt durchgesetzt werden solle. Da müsse die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP klarere Vorgaben machen. Tatsächlich obliegt die Durchsetzung den Ländern und damit letztlich den Gesundheitsämtern, die sich aber teilweise überfordert fühlen.
Wie reagiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)?
Lauterbach nannte das Verhalten Bayerns am Dienstag „sehr problematisch“. Die Impfpflicht sei keine Schikane gegen das Personal in den Einrichtungen, es gehe um den Schutz der den Mitarbeitern anvertrauten Menschen.
Streit mit Söder: Lauterbach pocht auf Impfpflicht
Im Streit um die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal pocht Gesundheitsminister Karl Lauterbach gegen den Willen Bayerns auf den Vollzug durch die Länder.
© Quelle: dpa
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Johannes Vogel sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Das Tempo, in dem Markus Söder seinen Kurs wechselt, wird immer schneller. Sollte es noch einen inneren Kompass geben, rotiert dieser in schwindelerregender Geschwindigkeit.“
Die CSU sei „leider kein verlässlicher Partner in der Corona-Politik“, fügte er hinzu. „Erst haben CDU und CSU die einrichtungsbezogene Impfpflicht dringend gefordert, dann in Bundestag und Bundesrat genauso mit beschlossen, und nun hält Söder sie organisatorisch für nicht umsetzbar.“
Dass Merz nach nur wenigen Tagen im Amt als CDU-Vorsitzender offenbar der Schwesterpartei „in ihrer Widersprüchlichkeit hinterherlaufen muss, macht mir Sorgen“, so Vogel.
Was sagen die betroffenen Institutionen?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet einen Flickenteppich. Keinesfalls dürfe es so sein, dass in einzelnen Bundesländern die Impfpflicht umgesetzt werde und in anderen nicht, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß dem RND. „Wir erwarten, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf der nächsten Bund-Länder-Konferenz klar zu einer einheitlichen Umsetzung verständigen.“ Gaß forderte rasche „Klarheit über alle Länder hinweg, wie mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Vollzug umgegangen wird“.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisierte die Diskussion scharf. „Die aktuelle Debatte verschleiert, dass der Personalmangel in den Pflegeberufen seit Jahrzehnten bekannt ist“, sagte die Präsidentin Christel Bienstein dem RND. „Dass nun jede einzelne Kündigung zu Versorgungsengpässen führt, ist ein politisches Versäumnis und nicht auf die Impfbereitschaft einzelner Pflegender zurückzuführen.“
Der Verband begrüße die Teilimpfpflicht und spreche sich auch für die allgemeine Impfpflicht aus, „um die Menschen mit Pflegebedarf zu schützen und den Weg aus der Pandemie zu beschreiten“, ergänzte Bienstein. „Um aber jetzt den Einrichtungen, den Beschäftigten und vor allem den Menschen mit Pflegebedarf Sicherheit zu geben, brauchen wir bundeseinheitliche, klare und gut begründete Regelungen. Pflege ist kein Spielball von Politik und Bürokratie.“
Wie reagieren die Länder?
Unterschiedlich. Der Gesundheitsminister von Rheinland-Pfalz, Clemens Hoch (SPD), sagte dem RND: „Das Gesetz ist geltendes Bundesrecht, und Rheinland-Pfalz hält sich an geltendes Bundesrecht.“ Baden-Württemberg und Hessen äußerten sich ähnlich. Thüringen sprach sich für eine stufenweise und bundesweit einheitliche Umsetzung aus.
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Beschäftigungs- oder Betretungsverbote seien aber eine Ultima Ratio, hieß es. Beschäftigte, die glaubhaft versicherten, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen zu lassen, sollten in jedem Fall Gelegenheit erhalten, die Impfserie abzuschließen, ohne sofort mit Sanktionen rechnen zu müssen. Ziel sei es, die Impfbereitschaft zu fördern und Übergangsfristen zu ermöglichen.
Schleswig-Holstein verwies hingegen auf noch offene Fragen, die vor der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu klären seien. Das CDU-geführte Sachsen ist auf der Merz-Linie.
Ist ein Kompromiss denkbar?
Ja. Gesundheitsminister Lauterbach wies darauf hin, dass im Gesetz keinerlei Fristen vorgesehen seien, bis wann ungeimpften Beschäftigten tatsächlich die Arbeit in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung untersagt werden müsse. „Da können wir gerne Vorschläge machen und haben das auch schon getan“, betonte er, ohne konkret zu werden. Ein Teil der Länder sei von seinen Vorschlägen allerdings nicht überzeugt gewesen, räumte der Minister ein und fuhr fort: „In Bayern hätte man sich für die gesamte Umsetzung meinetwegen einen Monat Zeit nehmen können.“
Der Bund könne weitere Hilfestellung anbieten, etwa mit Musterbenachrichtigungen für Gesundheitsämter, mit denen sie die betroffenen Beschäftigten anschreiben könnten, so der SPD-Politiker. „Wir können mit allem helfen. Aber ganz konkrete Anfragen habe ich weder aus Bayern noch von der CDU gesehen. Es ist offensichtlich so, dass man sich hier von dem Gesetz verabschieden will, und das ist falsch.“