Corona und Tourismus: Die Saison droht zur Katastrophe zu werden

Kein Durchkommen für Touristen auf der A20 an der Landesgrenze zu Brandenburg.

Kein Durchkommen für Touristen auf der A20 an der Landesgrenze zu Brandenburg.

Am reizvollen Fleesensee im Herzen Mecklenburgs steht eine attraktive Ferienunterkunft. Das “Haus Corona” bietet Garten, Grill, 3 Schlafzimmer und auch einen Flachbild-Sat-TV. Gäste schätzen es auf Buchungsseiten als “fabelhaft” ein. Ostern ist es ausgebucht. Ist es aber auch wirklich belegt?

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Ostern sind deutschlandweit besondere Feiertage für Gastronomen, Ferienhausvermieter und Hoteliers. Wenn Familien überall versteckte Eier sammeln, ist das der Startschuss der Tourismusunternehmen in die neue Saison.

Prerow: Die Seebrücke an der Ostsee ist fast menschenleer.

Prerow: Die Seebrücke an der Ostsee ist fast menschenleer.

Dieses Jahr ist jedoch alles anders. Corona hat den herbeigesehnten Saisonstart verhagelt. An Ostsee und Nordsee ist der Zugang zu den beliebten Inseln für Touristen abgeriegelt. In NRW sollen Ferienvermieter ihren Urlaubermietern kündigen.

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Die Bitte Merkels ist nur ein Ratschlag

Zwar hat die Bitte von Kanzlerin Angela Merkel, auf Urlaubsreisen im Inland zu verzichten, keine rechtliche und damit finanzielle Wirkung, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND). De facto sind Reisen jedoch sinnlos.

Alle Betriebe, die Urlauber betreuen oder umsorgen, müssen nach Beschluss von Bund und Ländern dicht machen. Das betrifft nicht nur Hotels oder Restaurants. Auch Zeltplätze, Jugendherbergen, Erlebnishöfe - alle müssen schließen.

Viele Fragen, wenige Antworten

Die Verunsicherung ist bei Gästen wie Gastgebern gleichermaßen groß. Viele Hotels sind gut gebucht, viele Gäste haben im Voraus bezahlt oder zumindest eine Anzahlung geleistet. Was wird daraus? Was passiert, wenn Gäste trotzdem anreisen? Und was können Gäste von den ausfallenden Gastgebern erwarten?

Viele Antworten erhalten sie im Moment nicht, denn selbst die Funktionäre der Spitzenverbände müssen ihre Ratlosigkeit einräumen. Die Juristen der Verbände sind sehr vorsichtig mit ihren Einschätzungen.

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Kostenlose Stornierungen

Sie gehen davon aus, dass Gäste nach der Hochstufung der Gefährdungslage in Deutschland auf “Hoch” ihre Reisen kostenlos stornieren dürfen, heißt es auf der Homepage des Deutschen Tourismusverbands (DTV) zur rechtlichen Lage. Das gelte für Pauschalreisen in Deutschland als auch für Einzelleistungen wie Ferienunterkünfte.

Gastgeber und Reiseveranstalter seien jedoch nicht schadenersatzpflichtig, da sie kein Verschulden treffe, heißt es in der rechtlichen Einschätzung.

Empfehlung: Gütlich einigen

Unklar ist noch, wie mit Stornierungen umzugehen ist, die vor der Hochstufung der Gefährdungslage am 17. März ausgesprochen wurden. “Für Reisen, die zuvor storniert wurden, aber in den Zeitraum fallen, der jetzt von den Warnungen und weiteren behördlichen Maßnahmen betroffen ist, bestünde zumindest jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht”, heißt es. “Gastgebern ist zu empfehlen, sich mit den Reisenden gütlich zu einigen.”

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Jeder sollte seine Kosten selbst tragen, raten die Experten: Gastgeber ihre entgangenen Einnahmen aus der Vermietung, Reisegäste eventuell Zusatzkosten für vorzeitiges Abreisen. Reiseveranstalter haben darüber hinausgehende Pflichten: Sie tragen eine Beistandspflicht - aus der ergibt sich die Pflicht zur Rückbeförderung der Reisegäste.

“Das Verordnungschaos ist inakzeptabel”

Der Bundesverband der Hotel- und Gaststättenbetriebe (Dehoga) appelliert an Bund und Länder, das Regelungschaos zu beseitigen. “Wir akzeptieren alle notwendigen Maßnahmen”, betont Dehoga-Präsident Guido Zöllick, der das renommierte Hotel “Neptun” in Warnemünde führt.

“Das gegenwärtige Verordnungschaos jedoch ist völlig inakzeptabel. Unterschiedliche Regelungen für Hotels und Restaurants in Bund, Ländern und Gemeinden führen dazu, dass keiner mehr durchblickt”, hat der Manager festgestellt. “Das überfordert Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste.”

Zöllick spricht von “Verwirrung und Verzweiflung” der Unternehmer und ihrer Mitarbeiter. Kurzfristig müsse ein Nothilfefonds geschaffen werden, der den Unternehmen Liquidität in dieser Ausnahmesituation gebe. fordert Zöllick. “Wenn keine Umsätze mehr getätigt werden können, bedarf es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW und Bürgschaftsbanken reichen dafür derzeit nicht aus.”

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Im Sinne der Mitmenschen verzichten

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) setzt auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme bei Gäste und Gastgebern. Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbands (DTV), sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): “Wir appellieren zu verzichten – im Sinne aller Mitmenschen. Touristische Reisen innerhalb Deutschlands müssen somit unterlassen werden.”

Meyer, der als SPD-Finanzminister in der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern sitzt, dürfte ziemlich schnell die Ausnahmeausfälle einer der wichtigsten Branchen seines Bundeslands in seinen Zahlenwerken beobachten können.

Krisen-Klauseln bei großen Anbietern

Große Vermittler wie airbnb oder TUI arbeiten mit großzügigen Stornierungsmöglichkeiten oder haben sich mit Krisen-Klauseln abgesichert. Dem Hotellier in Bayern oder dem Zeltplatzbetreiber an der Ostsee ist damit aber noch lange nicht geholfen, weiß Meyer. “Im Fokus stehen jetzt mittlere und kleine touristische Unternehmen. Die brauchen jetzt echt unsere Hilfe.”

Aber wie? Viele Fragen zu Stornierungen und Kulanz sind bislang unbeantwortet. Trotz der von Bund und Ländern am 16. März verabschiedeten Leitlinien, die vorsehen, „dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können“, mangelt es bislang an einer einheitlichen Umsetzung.

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“Flickenteppich stiftet Chaos”

In einigen Bundesländern sind touristische Übernachtungen untersagt, in anderen nicht, bemängelt DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz. „Dieser Flickenteppich stiftet Chaos, rechtliche Unsicherheit und ist in dieser Situation eine zusätzliche Belastung für alle Gastgeber und Gäste. In allen Ländern müssen einheitliche Regelungen gelten.“

Kunz fordert Bund und Länder auf, sofort einen Rettungshilfefonds für Betriebe in besonders betroffenen Branchen einzurichten. „Analog zur Fluthilfe 2013 brauchen wir jetzt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für all diejenigen, die an der Grenze ihrer Zahlungsfähigkeit sind. Sofortige Abschlagszahlungen können die Folgen für Campingplatzbetreiber, Schausteller oder Ferienwohnungsvermieter zumindest abmildern.“

Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen dauern mindestens bis zum 20. April – so ist es bislang zwischen Ländern und Bund vereinbart. Unmittelbar davor findet eine erneute Bewertung der Lage statt – von ihr hängt dann der Fortgang der Dinge ab.

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