Testpflicht für Reiserückkehrer: Bundestag soll im August über Reform entscheiden
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Auf Reiserückkehrende könnte schon bald eine Testpflicht auf das Coronavirus zukommen. Der Bundestag soll im August darüber abstimmen.
© Quelle: imago images/Ralph Peters
Berlin. Die große Koalition plant nach Angaben der SPD eine Sondersitzung des Bundestags im August, um durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer einführen zu können. „Justiz-, Gesundheits- und Innenministerium arbeiten bereits an einer Gesetzesänderung und sind schon auf der Zielgeraden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die erforderliche Änderung könnte vom Bundestag noch im August in einer Sondersitzung beschlossen werden“, ergänzte er.
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Fechner sagte, die SPD halte eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer und -rückkehrerinnen für sinnvoll. Eine entsprechende Neufassung der Einreiseverordnung brauche jedoch eine sichere gesetzliche Grundlage, die das Infektionsschutzgesetz bisher nicht biete. Es erlaube in der aktuelle Fassung nur eine allgemeine Testpflicht bei Flugreisen.
„Ein grobes Foulspiel“ von Jens Spahn
„Es wäre Gift für das Vertrauen der Bevölkerung in die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung, wenn Gerichte die Neuregelung wieder kippen würden. Dieses Risiko wollen und dürfen wir nicht eingehen“, betonte er. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes müsse nicht nur eine Verordnungsgrundlage geschaffen, sondern auch begründet werden, warum die Testpflicht verhältnismäßig sei.
Fechner kritisierte zugleich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Dass Minister Spahn Justizministerin Christine Lambrecht jetzt eine Blockadehaltung vorwirft, ist ein grobes Foulspiel“, so der SPD-Politiker. „Es war die SPD, die den Gesundheitsminister schon vor Wochen aufgefordert hat, die notwendigen Rechtsgrundlagen vorzulegen. Das hat er aber nicht getan“, beklagte Fechner.