Testpflicht für Reiserückkehrer: Bundestag soll im August über Reform entscheiden

Auf Reiserückkehrende könnte schon bald eine Testpflicht auf das Coronavirus zukommen. Der Bundestag soll im August darüber abstimmen.

Auf Reiserückkehrende könnte schon bald eine Testpflicht auf das Coronavirus zukommen. Der Bundestag soll im August darüber abstimmen.

Berlin. Die große Koalition plant nach Angaben der SPD eine Sondersitzung des Bundestags im August, um durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer einführen zu können. „Justiz-, Gesundheits- und Innenministerium arbeiten bereits an einer Gesetzesänderung und sind schon auf der Zielgeraden“, sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die erforderliche Änderung könnte vom Bundestag noch im August in einer Sondersitzung beschlossen werden“, ergänzte er.

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Coronavirus: Die vierte Welle hat begonnen
Coronavirus in Deutschland - Covid-19-Dashboard des Robert Koch-Institut 28.07.2021: Robert Koch-Institut: 7-Tage-Inzidenz 15,0. 7-Tage-Fallzahl 12.462. COVID-19-F��lle 3.761.169. Zugang um 2.768 dem Vortag. COVID-19-Todesf��lle 91.586. Zugang um 21 gegen��ber dem Vortag. *** Coronavirus in Germany Covid 19 Dashboard of the Robert Koch Institute 28 07 2021 Robert Koch Institute 7 days incidence 15.0 7 days number of cases 12 462 COVID 19 cases 3 761 169 addition by 2 768 the previous day COVID 19 deaths 91 586 addition by 21 the previous day

Seit rund drei Wochen steigt die Inzidenz wieder, auch der Anteil der Hospitalisierungen nimmt zu.

Fechner sagte, die SPD halte eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer und -rückkehrerinnen für sinnvoll. Eine entsprechende Neufassung der Einreiseverordnung brauche jedoch eine sichere gesetzliche Grundlage, die das Infektionsschutzgesetz bisher nicht biete. Es erlaube in der aktuelle Fassung nur eine allgemeine Testpflicht bei Flugreisen.

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„Ein grobes Foulspiel“ von Jens Spahn

„Es wäre Gift für das Vertrauen der Bevölkerung in die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung, wenn Gerichte die Neuregelung wieder kippen würden. Dieses Risiko wollen und dürfen wir nicht eingehen“, betonte er. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes müsse nicht nur eine Verordnungsgrundlage geschaffen, sondern auch begründet werden, warum die Testpflicht verhältnismäßig sei.

Fechner kritisierte zugleich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Dass Minister Spahn Justizministerin Christine Lambrecht jetzt eine Blockadehaltung vorwirft, ist ein grobes Foulspiel“, so der SPD-Politiker. „Es war die SPD, die den Gesundheitsminister schon vor Wochen aufgefordert hat, die notwendigen Rechtsgrundlagen vorzulegen. Das hat er aber nicht getan“, beklagte Fechner.

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