Ärzte dürfen Patienten ab sofort telefonisch 14 Tage krankschreiben
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nun telefonisch für 14 Tage ausgestellt werden.
© Quelle: dpa
Berlin. Patienten dürfen wegen der Corona-Krise von Vertragsärzten ab sofort statt sieben bis zu 14 Tage am Telefon krankgeschrieben werden. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Dienstagmorgen mit. Die Regelung gilt vorerst bis zum 23. Juni.
Neu ist zudem, dass auch dann die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich ist, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Einzige Bedingung ist stets: Es muss sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handeln.
Damit können Patienten bei Verdacht zu Hause bleiben und müssen nicht bloß wegen eines Attests extra in die Praxis kommen. Zugleich soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden.
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Arzt informiert über Test
Sollte bei einem Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion eine Labordiagnostik nach Kriterien des Robert-Koch-Instituts erforderlich sein, sind die Ärzte angehalten, den Patienten darüber zu informieren, wo er sich testen lassen kann. In einigen Bereichen sind zudem Überweisungsscheine nötig. Diese soll der Arzt laut Kassenärztlicher Vereinigung auf dem Postwege an den Patienten schicken.
Ärzte werden außerdem verpflichtet, Patienten darauf hinzuweisen, einen Arzt aufzusuchen, falls es ihnen gesundheitlich schlechter geht.
In den vergangenen knapp zwei Wochen war es so, dass Ärzte Patienten nach telefonischer Anamnese bis zu einer Woche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen dürfen. Das galt auch für eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes.
RND/cz