Gesundheitsminister Spahn: Ende der „epidemischen Lage“ aber kein „Freedom Day“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant keinen Vorstoß für eine weitere bundesweite Regelung nach einem möglichen Auslaufen der nationalen Corona-Notlage. (Archivfoto)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant keinen Vorstoß für eine weitere bundesweite Regelung nach einem möglichen Auslaufen der nationalen Corona-Notlage. (Archivfoto)

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seinen Vorstoß für eine Beendigung der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite verteidigt. Es gehe darum, nach 19 Monaten einen Ausnahmezustand zu beenden, sagte der CDU-Politiker im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks.

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Kein „Freedom Day“ oder Ende aller Maßnahmen

Die Befugnisse der Bundesregierung sollten dadurch in einen Normalzustand zurückgeführt werden. Spahn betonte, das Ende der epidemischen Lage bedeute keinen „Freedom Day“ oder das Ende aller Maßnahmen. Man brauche weiterhin einen Zustand besonderer Vorsicht sowie 3G-Regelungen im Innenraum oder die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.

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Dies könne aber auch ohne den Ausnahmezustand der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite geregelt werden. Dafür müsse entweder die bundesgesetzliche Regelungskompetenz geändert werden, oder die Landtage müssten entsprechende Befugnisse auf Landesebene beschließen, sagte Spahn.

Ministerpräsidenten wollen neuen Flickenteppich vermeiden

Die epidemische Lage wurde vom Bundestag im März 2020 festgestellt und mehrfach verlängert. Spahn hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, die bundesweite Corona-Notlage am 25. November auslaufen zu lassen. Bei ihrer Jahrestagung in Königswinter suchten die Ministerpräsidenten der Länder, einen Flickenteppich zu verhindern – auch angesichts steigender Infektionszahlen.

„Wenn jedes Land das selbst festlegen muss, führt das zu Verwerfungen“, mahnte NRW-Regierungschef Armin Laschet. „Deshalb ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich.“ Die Länderchefs erwarteten, dass Bundestag und Länder gemeinsam mit der scheidenden und der entstehenden Regierung bis zum 25. November Klarheit schafften. Die Länder hätten zwar noch eigene Regeln zur Umsetzung. „Aber die prinzipielle Option, die muss durch Bundesrecht hergestellt werden“, sagte Laschet als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

RND/dpa

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