SPD-Fraktionsmanager Schneider will Lockdown-Sonderurlaub

Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion: „Es ist Eltern nicht zuzumuten, jetzt schon ihren Jahresurlaub zur Betreuung der Kinder zu nehmen, der dann in den Ferien fehlt.“

Carsten Schneider, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion: „Es ist Eltern nicht zuzumuten, jetzt schon ihren Jahresurlaub zur Betreuung der Kinder zu nehmen, der dann in den Ferien fehlt.“

Berlin. Vor der Ministerpräsidentenkonferenz und der immer wahrscheinlicher werdenden Verlängerung des Lockdowns fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, einen Corona-Sonderurlaub zur Kinderbetreuung.

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„Es ist Eltern nicht zuzumuten, jetzt schon ihren Jahresurlaub zur Betreuung der Kinder zu nehmen, der dann in den Ferien fehlt“, sagte Schneider dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wenn Arbeitgeber die Möglichkeiten zu Homeoffice nicht bieten oder dies in Unternehmen nicht möglich ist, schauen Eltern in die Röhre“, so Schneider weiter. Für diese Familien müsse die Politik nun etwas tun.

„Bereits im Dezember wurden von der Ministerpräsidentenkonferenz neue Möglichkeiten versprochen, für die Betreuung von Kindern bezahlten Urlaub zu nehmen. Eine neue gesetzliche Regelung hatten CDU und CSU dann aber verhindert“, kritisierte Schneider. „Angesichts der auch von allen Ministerpräsidenten der CDU und CSU sowie der Bundeskanzlerin angekündigten Verlängerung des Lockdowns erwarte ich nun, dass die Union ihren Widerstand gegen eine echte Sonderurlaubsregelung für Eltern von schulpflichtigen Kindern endlich aufgibt“, fügte er hinzu.

9847 Corona-Neuinfektionen und 302 neue Todesfälle gemeldet
ARCHIV - 29.12.2020, Niedersachsen, Nordhorn: Ein Abstrich f��r einen PCR-Test wird von einem Mitarbeiter im Corona-Testzentrum genommen. Die deutschen Gesundheits��mter haben dem Robert Koch-Institut (RKI) 32.552 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden gemeldet. Au��erdem wurden 964 neue Todesf��lle verzeichnet, wie das RKI am Donnerstagmorgen bekanntgab. Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Robert-Koch-Institut verzeichnet 9847 Corona-Neuinfektionen und 302 neue Todesfälle innerhalb eines Tages.

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Auch die stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats, Sabrina Wetzel, forderte im Gespräch mit dem RND eine Lösung für Eltern, die durch den Lockdown Betreuungsprobleme bekommen. „Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben bei ihrem letzten Treffen angekündigt, neue Möglichkeiten von bezahltem Urlaub für die Kinderbetreuung zu schaffen“, sagte die Elternvertreterin. „Da müssen sie jetzt auch liefern.“

Im Bund-Länder-Beschluss aus dem Dezember hatte der Satz „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen“ gestanden. Das hatte bei vielen Eltern die Hoffnung geweckt, dass anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr eine familienfreundliche Lösung zur Kinderbetreuung gefunden werde.

Eltern von Kita-Kindern, in deren Einrichtungen eine Notbetreuung angeboten wird, haben keinen Anspruch auf Corona-Sonderurlaub

Die Ernüchterung folgte wenige Tage später, als Union und SPD die neue Regel präsentierten. Die Koalition ergänzte lediglich die Entschädigungsregel in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes um einen Halbsatz, wonach Eltern auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung haben, wenn in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Zuvor hatte der Entschädigungsanspruch nur bei behördlich angeordneten Schließungen gegolten.

Eltern von Kita-Kindern, in deren Einrichtung eine Notbetreuung angeboten wird, bekommen auch nach der Neuregelung keine Erstattung für Lohnausfall – obwohl die Politik auch sie ausdrücklich aufgerufen hat, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

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Auch ist die Höhe der Lohnersatzleistung begrenzt. Das Infektionsschutzgesetz sieht lediglich einen Erstattung von 67 Prozent des Nettoverdienstausfalls bei einem Höchstbetrag von 2016 Euro im Monat vor. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern unter zwölf Jahren oder mit Behinderungen. Die Entschädigung wird für höchstens zehn Wochen pro Elternteil bezahlt, bei Alleinerziehenden für 20 Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der dann bei den Behörden eine Erstattung beantragen kann.

Elternvertreter äußerten an der Minimalregelung scharfe Kritik. Die SPD warf der Union vor, eine weiter gehende Lösung verhindert zu haben.

RND

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