KMK zu Corona-Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht an Schulen sollte auch nach 20. März möglich sein
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Nach Willen der Kultusministerkonferenz sollte eine Maskenpflicht an Schulen auch nach dem 20. März möglich sein.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp
Berlin. In der Debatte über die künftigen Corona-Schutzmaßnahmen fordert die Kultusministerkonferenz (KMK) Nachbesserungen für die Schulen. Die Länder sollten auch über den 20. März hinaus bei Bedarf eine Maskenpflicht im Unterricht anordnen können.
Das sagte die schleswig-holsteinische Kultusministerin Karin Prien (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag).
Zwar sollten bis spätestens Mai nach dem Willen der Länder an Schulen alle Einschränkungen entfallen, insbesondere auch die Pflicht zum Tragen von Masken und zu anlasslosen Testungen. Aktuell aber sei eine bundesweite Regelung für den Basisschutz nötig, „die es auch ermöglicht, bei Bedarf Maskenpflicht und Testpflicht als Werkzeuge zur Verfügung zu haben“, so Prien. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte erwarteten den behutsamen Übergang in die Normalität, nötig sei jetzt ein schrittweises Vorgehen.
Ab 20. März Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen
Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 20. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach auch per Parlamentsbeschluss strengere Regeln, etwa weitreichende Maskenpflichten, einführen.
RND/dpa